Hilfe bei "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"

1 Antwort

Die Frage wegen der Vorauszhalungen bezieht sich darauf, ob andere steuerpfrlichtige einkünfte vorliegen.

Ich würde Bafög erwähnen, weil damit geklärt ist, das die angemeldete Tätigkeit nicht die ganzen Einnahmen darstellt.

Bei Soll-/Istversteuerung natürlich Istversteuerung, denn damit werden nur die Einnahmen die angekommen sind der Umsatzsteuer unterworfen und nicht schon die geschriebenen Rechnungen.

Ergänzung nach der nicht gefragt wurde. Es ist richtig auf die Befreiung nach § 19 UStG zu verzichten, weil die Kunden (die ja wohl alle Unternehmer sind) die Umsatzsteuer extra zahlen, aber man hat dadurch den Vorsteuerabzug.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986