Kann man Jugendbetreuertätigkeit auf private Rechnung als Übungsleiter abrechnen?
hallo
ich habe ein frage bezüglich des übungsleiterfreibetrages und einer tätigkeit als jugendbetreuer.
und zwar arbeite ich gelegentlich für eine organisation als betreuer in jugendcamps. für diese tätigkeit schreibe ich dann als privatmann eine rechnung ohne Mwst. darauf steht, dass ich den erhaltenen Betrag selbst versteuere.
kann ich diese beträge im sinne des übungsleiterfreibetrages abrechnen bzw in der steuerklärung angeben? wenn ja geht das so einfach, oder muss ich oder die camporganisation da was beantragen, bzw ausfüllen?
hauptberuflich war ich student, jetzt angestellter.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten bastian
2 Antworten
Das wird sicher keinen Finanzbeamten überzeugen.
Aber in diesem Forum sind ja einige Finanzbeamte unterwegs, die können da sicher auch mehr zu sagen.
Man muss eine Spendenbescheinigung der Gemeinde haben. Die wird ausgestellt, wenn auf einem besonderen Spenkonto ein Geldeingang verbucht worden ist, Der Betrag wird an den begünstigten Verein, der gemeinnützig sein sollte, weitergeleitet. Es ist völlig egal, wer einbezahlt. Entscheidend ist das Papier (Spendenbescheinigung) der Gemeinde bei der Steuererklärung.
wow, vielen dank erstmal für die antworten!
ich denke ich werde nun erstmal bei der organisation nachfragen, ob sie ein gemeinnütziger verein sind.
wenn ja würde ich mir von denen eine Bescheinigung ausstellen lassen, wann ich für sie tätig war und wieviel ich dafür bekommen habe.
der betrag liegt unter 2100 euro (ca 1200).
spielt es eine rolle, ob die stunden in insgesamt nur ca 4 wochen geleistet wurden? (2x 1 woche, 1x 2 Wochen)