Kann man die Kosten für einen Energieberater steuerlich geltend machen?

1 Antwort

Der Ansatz als Werbungskosten kommt nur insoweit in Frage, wie dieses Haus (teil)vermietet ist und dann auch nur in Höhe des vermieteten Anteils.

Bei dem auf den selbstgenutzten Wohnteil entfallenden wohnflächenproportionalen Kostenanteil entfällt der Ansatz als Werbungskosten.

Man könnte allenfalls prüfen, ob diese Kosten als haushaltsnahe Handwerkerleistungen im Mantelbogen (z. B. Steuererklärung 2008, Zeile 112) angesetzt werden können. Da es sich aber um eine gutachterliche Leistung handeln dürfte, ist diese gemäß BMF-Schreiben IV C 4 - S 2296-b/07/0003 vom 26.10.2007, Randziffer 29, Satz 6, nicht abzugsfähig. Es heißt dort "...Aufwendungen, bei denen eine Gutachtertätigkeit im Vordergrund steht, sind nicht begünstigt. Das Gleiche gilt für Verwaltergebühren." (Den letzten Satz habe ich nur zur Information am Rande beigefügt.)

Quelle: http://kuerzer.de/xhPk62iP1