Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte bei Aussendienst - KFZ-Nutzung

1 Antwort

Wenn aus dem Fahrtenbuch hervorgeht, dass ekien Privatfahrten vorliegen, entfällt natürlich die 1 % Regelung.

Für die Fahrten zur Arbeit ist dann die 0,03 % Regelung für die Entfernungskilometer zur Arbeit maßgeblich. Der Betrag ist zu versteuern.

Allerdings geht die Entfernungspauschale von 30 Ct. pro Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung dagegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986