Werden die Börsengewinne,wie Verdienst zur Rente dazugerechnet?

2 Antworten

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Die Börsengewinne werden nach Ausschöpfung des Sparerpauschbetrages (bei Verheirateten € 1.602) mit 25 % Abgeltungssteuer (plus Soli plus KiSt) belastet. Dies wurde hier auch schon so beantwortet.

Aber diese Gewinne werden nicht auf die Hinzuverdienstgrenze von € 400 für Rentner angerechnet.

Und Eure Rente wird nicht zu 100 % besteuert, weil noch vorher Freibeträge abgezogen werden. Deshalb dürft Ihr nicht Eure "Rentenmark" mit anderen Einkünften addieren.

Letztlich möchte ich noch auf die Günstigerprüfung bei den Kapitaleinkünften hinweisen, die gerade für Rentner häufig sinnvoll ist. Ist für Euch Euer persönlicher Grenzsteuersatz (-> Suchfunktion) niedriger als 25 %, dann solltet Ihr Eure Kapitaleinkünfte, die bereits der Abgeltungssteuer unterlegen haben, dieser Günstigerprüfung (-> Suchfunktion) unterwerfen. Grob gesagt, lohnt sich dies bei einem zu versteuernden Einkommen von unter € 30.000 bei Verheirateten.

Börsengewinne gehören in die Steuererklärung, keine Frage. Sie werden aber ggf. wie Gewinne behandelt, die der Abgeltungssteuer unterliegen, also nur mit 25 % +ü Nebenstreuern belegt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986