Nebentätigkeit mit PC - Stromkosten von der Steuer absetzbar?

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Unser FA hat es so akzeptiert:

(Stunden Arbeitszeitpro Jahr) * (Leistung von PC, Lampe, Drucker (im Leerlauf); ich hatte eine Weile ein Messgerät dran) * Strompreis

Ich sehe wie @wodie die Problematik der Abgrenzung.

Mache es einfach so, das DU die Aufteilung wie bei den Nabenkosten der Wohnung für das Arbeitszimmer vorgehst.

Vermutlch wird man Dich innerhalb des Nebenkosten Postens innerhalb Deiner E-Ü-Rechnung wegen der paar Euro auch gar nicht fragen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986