Mehrwertsteuer auf Garagenmiete, wenn Mieter Privatmann ist?

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Vermietungsumsätze sind gem. § 4 Nr. 12 a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Diese Steuerbefreiung gilt bei Räumenund Garagen aber nicht, wenn es sich um einer kurzfristige Vermietung handelt (Hotelzimmer, Parkhäuser).

Gem. § 9 UStG kann der Vermieterunternehmer auf diese Steuerbeffreiung verzichten.

Dies gilt aber nur gegenüber Unternehmern, nicht gegenüber Privatleuten.

Die Frage ist nun, vermietet der Vermieter die Stellplätze als einen bestmmten Stellplatz, ggf. im Zusammenhang mit der Wohnung, oder wird nur ein x-beliebiger Platz in einem Parkhaus vermietet?

Wenn es eine bestimmte Garage ist, so ist wegen des privaten Mieters die Option auf Steuerpflicht gem. § 9 UStG nicht zulässig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986