Gewerbeummeldung mit Wechsel der Besteuerungsart mitten im Jahr, wie vorgehen?

1 Antwort

Du hast Das Finanzamt verwirrt. Natürlich kann man die Umstelung von § 19 (Kleinunternehmer) auf Regelbesteuerung nur am Jahreesanfang machen.

Da Du aber beim ausfüllen der neuen Anmeldung das so angekreuzt hast, nehmen die das natürlich sofort für bare Münze.

Also kurzes Schreiben an dasFinanzamt, dass Du nach § 19 versteuerst udn die Umstellung erst ab 01. 01. haben möchtest. Es dauert ja auch ein paar Tage, bis die die Unterlagen vom alten Finanzamt haben, dann hätten die es auch gesehen.

Wenn Du bei dieser Meldung Regelbesteuerung bleiben würdest müßtest Du rückwirkend auf alle Umsätze diesen Jahres nachträglich abführen.

Also lieber an das Finanzamt mitteilen, das es erst ab 01. 01. 2010 gelten soll.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986