Ändert sich bei meiner Freundin ,alleinerziehend und teilzeitbeschäftigt wenn wir zusammen ziehen

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange ihr nur als Paar zusammen lebt bleibt alles so.

Wenn ihr zusammenzieht verliert sie den Freibetrag für "alleinerzeihend mit Kind."

sie wander somit von II/1, in I/1.

Aber die ersparte Miete macht viel mehr aus, als dieser Freibetrag.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986