Selbstständigkeit als zweites Standbein, geht das ?

2 Antworten

Wenn Du bei eBay Waren verkaufst, die Du extra für den Verkauf beschaffst, bist Du gewerblicher Händler.

  • Gwerbeanmeldung

  • Vom Finanzamt kommt dann der Fragebogen für die steeurliche Erfassung

  • Solange Du im Vorjahr unter 17.500,- Umsatz hattest brauchst Du keine Umsatzsteuer zu zahlen.

  • Der Gewinn aus der Tätigkeit (Umsatz, abzüglich Wareneinkauf, abzüglich Kosten) unterliegt zusammen mit dem Arbeitseinommen der Einkommensteuer

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Klar kann man sich nebenberuflich Selbständig machen. Ich würde aber, bevor alle notwendigen Schritte, die bereits aufgeführt worden sind in Angriff genommen werden, im Hauptberuf, also beim Hauptarbeitgeber nachfragen ob Bedenken bestehen, gegen eine nebenberufliche Tätigkeit und das ggfls. im Arbeitsvertrag nachträglich festhalten lassen. Sonst könnte es vielleicht Ärger geben mit dem Arbeitgeber.