Vorsätzlich falschen Kaufpreis bei Küchenablöse genannt -was tun?

Hallo zusammen,

ich bin vor 1 Monat umgezogen. Der neue Vermieter meinte, dass ich die Einbauküche jedoch vom Vormieter mit übernehmen müsste. Da mir die Whg sehr gut gefallen hat, und die Küche auch erst ca 4 Monate alt war (bei meinem Einzug dann 7 Monate), habe ich zugestimmt. Der Vormieter nannte mir einen Kaufpreis von 5.500,- €, zzgl. kleineren Extras wie Mülleimer/Wasserhahn/Leiste usw.. wir haben uns dann auf 4.000,- € geeinigt. Selbstverständlich war der Kaufpreis, also die genannten 5.500,- € Grundlage für meine Verhandlung. Seit dem Einzug habe ich den Vormieter, welcher nur 1 Tür weiter gezogen ist (!!!), darum gebeten mir die Rechnung und alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hatte jedes Mal eine andere Ausrede und hat mich auch fast schon beschimpft, warum ich denn so paranoid sei und was ich mir davon erhoffen würde, wenn ich die Rechnung bekäme!?!? Das war schon sehr seltsam. Da er sich weiterhin vehement geweigert hat, er hätte keine Zeit sich um so einen Dreck zu kümmern usw, habe ich den Vermieter mit eingeschaltet. Die beiden haben sich immer gut verstanden, und sind immer noch in Kontakt. Ja, jetzt habe ich die Rechnung endlich bekommen - und der Kaufpreis betrug nicht 5.500,- , sondern 4.450,- € !!! Er hat mich also einfach über den Tisch gezogen und mich belogen! Kein Wunder also, dass er mir die Rechnung nicht zeigen wollte. Ich habe ihn darauf angesprochen, dass er sich um 1.000,- € "vertan" hat, und wir darüber reden müssen. Aber er streitet alles ab und meint, es gäbe hier nichts zu bereden, und die Sache sei gelaufen.

Er wohnt nur 1 Tür weiter, und der Gedanke, dass er mich so dreist belogen und eiskalt betrogen hat, ist unerträglich. Habe ich rechtl. Chancen den zu viel gezahlten Betrag zuzrück zu fordern? Denn, ich hätte niemals 4.000,- € für eine 7 Monate alte Küche gezahlt, die nur 4.450,- € gekostet hat. Das ist in meinen Augen ein glasklarer Betrug, oder täusch ich mich da?

Vielen Dank im Voraus für eure Tips / Ratschläge

Mietrecht, Kaufpreis, Betrug oder nicht
Lärm im Mischgebiet durch Wertstoffhof?

Ich bin vor ein paar Monaten in ein idyllisches bayrisches Kleistädtchen gezogen. Leider hat es sich nun doch nicht als allzu idyllisch herausgestellt. Zumindest nicht die Gegend, in der ich wohne.

Eins vorweg: natürlich bin ich selbst dafür verantwortlich, in welche Gegend ich gezogen bin. Ich hätte die Gegend vorher gründlicher ausloten können. Allerdings wohnte ich 400km weg und habe mir die Wohnung hier während einer Kur nebenbei gesucht, ich hatte also nicht allzu viel Zeit dazu. Die Wohnungsbesichtigung war im Winter abends um 8, da sah man von der Nachbarschaft und der Umgebung hier eben auch nicht so viel und es war auch ruhig. Das sich nebenan ein Gewerbegebiet befindet hatte mir auch der Vermieter nicht gesagt, obwohl ich mich nach der Umgebung bei ihm erkundigt habe. Es war auch nicht von vornherein ersichtlich, da das Gewerbe erst hinzter dem Haus richtig losgeht. Außerdem habe ich mit so etwas auch einfach nicht gerechnet.

Also kurzum: Ich wohne direkt neben einem Gewerbegebiet. Allerdings ist auch in einem Mischgebiet sicher nicht alles erlaubt. Ein Mischgebiet ist doch wohl in erster Linie für Gewerbe da, welche das Wohnen nicht allzusehr beeinträchtigen, und nicht für Betriebe, die den ganzen Tag Maschinenlärm verursachen. Als Grenzwert für Mischgebiete habe ich 60db gefunden. Ich habe mir ein Schallmeßgerät besorgt, die 60db werden oft gerade so noch eingehalten, aber das ist echt schon richtig laut. Wer hat so was festgelegt als wohnverträglichen Wert? Oftmals werden sie aber auch überschritten.

WOHNRECHT, Lärmbelästigung
Was tun, wenn arge bereits abgezahltes nochmal fordert?

Hallo ihr lieben,

Also, ich war von 2011 bis 2015 Hartz 4 Empfängerin, Lebensgefährte ist abggehauen usw. Nun, ich habe damals Kaution für meine Wohnung abgezahlt, und als ich mit meinem ersten Sohn im 7 Monat schwanger war, musste ich über 8 Wochen im Krankenhaus liegen... Nun, die arge hat mich daraufhin 3 Monate gekürzt, da ich aus dem Krankenhaus heraus (war im 7. Monat), Bewerbungen hätte schreiben sollen... Nun, als ich wieder zuhause war, mit Kind, kam der Bescheid ins Haus, dass mir 3 Monate 30 % gekürzt würden, aufgrund mangelnder Mitarbeit ( Attest vom Arzt lag arge vor).

Mein Lebensgefährte der zu der Zeit noch bei uns wohnte, ging dann unter der hand arbeiten ( wusste ich nicht), und das wurde der arge mitgeteilt. Nun, also nochmal ne Rückzahlung.

Alles in allem musste ich alles abzahlen, und diese 30% Kürzung trotz Widerspruch ertragen. 2015 begann ich zu arbeiten, und hatte alle meine Schulden bei der arge, mit monatlichen Raten abgezahlt. Forderungen von 2011 und 2012 waren somit beglichen. Nun bekam ich, Ende 2015 einen Brief aus recklinghausen, mit einer Forderung von 990 Euro. Dort aufgelistet waren nicht nur meine abgeleistete Kaution, sondern auch die 30% die mir gekürzt wurden und die abzahlung der uberzahlung die ich auch abgestottert hatte. Ich machte mir einen Termin bei der arge, und keiner wusste, wieso das passiert. Also schriftlich Widerspruch eibgelegt. Wieder Ruhe. Ich dachte, das Thema sei erledigt. Nun, jetzt kriege ich heute, 9 Jahre!! Später, wieder die Aufforderung, ich solle diese 990 Euro zahlen. Ich weiß nicht, was ich noch machen soll, telefonisch weiß keiner was, hier vor Ort schiebt der eine dem anderen das zu... Anwalt? So langsam reicht mir dieser Laden... Ich bin seit 2015 vollzeit arbeiten, war froh dass ich da weg bin, und dann kommen diese Rechnungen wo du weißt, dass dir das alles abgezogen und verrechnet wurde. Ich habe mit meinem Sohn damals von 130 Euro gelebt, weil alles in Raten bezahlt werden sollte. Aufgrund von eines wasserrohrbruches in meiner alten Wohnung, habe ich darüber leider keine Unterlagen mehr. Auf Nachfrage nach doppel, bekam ich nur die Aussage, dass man mir diese nicht aushändigen müsse.

Was kann ich jetzt tun?

Selbstbehalt / Selbstbeteiligung Privathaftpflicht?

Hallo, ich bin im Moment etwas verwirrt aufgrund einer Klausel in meinem Privathaftpflichtversicherungs-Vertrag. Ich habe einen Schadensfall gemeldet und nun eine E-Mail erhalten, die noch mehr Infos, wie Belege, Angabe zur Personen etc. fordert. Am Ende steht:

"Weiterhin weisen wir darauf hin, dass entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen in Ihren Versicherungsbedingungen bzw. in Ihrer Police nach einem regulierten Schadenfall ab der nächsten Hauptfälligkeit für fünf Jahre ein Selbstbehalt von 300,00 EUR je Schaden gilt. Bitte informieren Sie uns, ob die weitere Prüfung und Regulierung durch uns gewünscht wird."

Soweit ich mich erinnere habe ich eigentlich einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung gewählt. Daher habe ich in meinem Vertrag nachgeschaut, dort steht:

"Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist nicht vereinbart. Nach einem Schadenfall gilt ab der nächsten Hauptfälligkeit ein Selbstbehalt von 300,00 EUR für den Gesamtvertrag als vereinbart. Hinweis: Ein Sonderkündigungsrecht nach §40 VVG entsteht aus dieser Änderung nicht. "

Woher kommt der Zusatz mit den fünf Jahren? bedeutet "Gesamtvertrag", dass ab dem nächsten Schadensfall immer ein Selbstbehalt von 300,- pro Fall fällig wird oder bezieht sich, dass nur auf den nächsten Schadensfall und die Info in der E-Mail stimmt nicht mit dem Vertrag überein?

Haftpflichtversicherung, Recht, selbstbehalt, Versicherung, Selbstbeteiligung

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