Thema Boilerwartung. Muss ich als Mieter beim Auszug nachweisen das ich den Boiler warten habe lassen?

2 Antworten

https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/warmwasserboiler-schaeden

Wartungskosten für Thermen, Boiler usw. vom Vermieter zu tragen sind, aber bei wirksamer Vereinbarung als Betriebskosten vom Mieter zu zahlen sind.

Heißt im Prinzip ... der Vermieter kann auch mit dem Mieter vereinbaren, dass dieser die Wartungsarbeit intervallmäßig beauftragt / durchführen lässt .

Nur ein Nachweis, dass der Boiler mangels Wartung kaputtgegangen sei, wird sich wohl kaum führen lassen.

Voll die Grauzone das Thema. Ich weis das mein Vermieter mit diversen Unternehmen im Hintergrund zusammenarbeitet. Unter anderem einem Installateur, dieser verlangt für das Boilerservice gleich mal das doppelte und ich vermute dieser würde wenn es drauf ankommt bestätigen dass der Boiler durch mangelnde Wartung Kaputt gegangen ist. Kann der Vermieter bei meinem Auszug einen Nachweis der Wartung verlangen? So, haben sie einen Nachweis? Nein? Dann behalten wir die Kaution ein.

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Nur ein Nachweis, dass der Boiler mangels Wartung kaputtgegangen sei, wird sich wohl kaum führen lassen.

Unsinn. Jeder Laie kann ein aktuelles Prüfungssiegel lesen und jeder Fachmann oder Gutachten Wartungsstau ermitteln.

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Nein, das kann der Vermieter nicht. Jedenfalls nicht mit der Begründung fehlender Wartung. Denn die Wartung durchführen zu lassen ist und bleibt die Pflicht des Vermieters. Auch wenn man vereinbart, dass man als Mieter die Firma zur Wartung beauftragt, so bleibt es am Vermieter, das während der Mietzeit zu kontrollieren.

"Denn die Wartung durchführen zu lassen ist und bleibt die Pflicht des Vermieters. " Also, soweit ich das verstanden habe ist die Wartung Pflicht des Mieters.

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@Dorgaard

nur...... wenn dies so im Mietvertrag geregelt und durch dich per Unterschrift abgesegnet wurde ‼️

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@Dorgaard

Nein. Es ist allenfalls die Pflicht des Mieters zu zahlen. Aber nicht das durchführen zu lassen. Und das ist auch nicht zu empfehlen, denn was ist, wenn neben der Wartung auch eine Reparatur gemacht wird? Dann bezahlst du diese an die Firma, weil du die Firma beauftragt hast, und kannst diese Kosten nicht so einfach vom Vermieter zurück verlangen, obwhl ja Reparaturen bekanntlich zulasten des Vermieters gehen.

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@Aivas

Wie sieht das denn nun in der Praxis aus?

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@Dorgaard

In der Praxis bedeutet das, dass du deinem Vermieter sagst, dass du die Kosten der Reparatur nicht übernehmen wirst, weil du für den Defekt nicht schuldhaft verantwortlich bist. Gemäß §538 BGB sind Verschlechterungen grundsätzlich erst mal Sache des Vermieter. Das bedeutet, der Vermieter ist es, der den Nachweis erbringen muss, dass der Defekt nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt. Einfach nur zu sagen wegen fehlender Wartung reicht nicht aus.

Wenn der Vermieter dann sagt, dass er die Kaution einbehalten wird, dann sagst du, dass du Zahlungsklage einreichen wirst, da die Einbehaltung der Kaution ungebrechtigt ist.

Ohne dass der Vermieter einen Nachweis erbringt, dass er nicht im Sinne des §538 BGB verantwortlich ist, wird er die Klage verlieren. Er ist laut Gesetz in der vorrangigen Pflicht.

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@Aivas

Unsinn. Selbstverständlich kann der Vermieter Wartung einer Einzeltherme wie Rauchmelderprüfung dem Mieter wirksam übertragen wie Winterdienst, Schönheitsreparturen oder Treppenhausreinigung eben auch, BGH VIII ZR 119/12.

Und wenn der M seine mietvertragliche Obliegenheit jährlicher Wartung nicht durchführen lässt, haftet er eben für Schäden, die sich aus dieser Unterlassung ergeben, § 823 I BGB.

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@imager761

Dein Einwand ist Blödsinn. In dem genannten Urteil geht geht es lediglich um die Kosten der Wartung, die der Mieter natürlich zu tragen hat, aber nicht um eine Klausel, dass der Mieter die Wartung durchzuführen hat. Die Durchführung einer Wartung kannst du nicht mit Winterdienst vergleichen, das ist eine ganz andere Thematik.

Warum hälst du dich nicht einfach zurück mit deinen unqualifizierten Kommentaren, wenn du keine Ahnung von der Materie hast?

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@Aivas

Getretener Quark wird breit, nicht stark: Natürlich darf nicht der M selbst die Wartung eines Therme durchführen, sondern muss jährlich einen Fachbetrieb damit beauftragen und die Wartung direkt bezahlen. Das ist genauso wirksam übertragbar wie der Winterdienst und die Haftung geht genauso auf den Verpflichteten über, wenn er dies unterlässt.

So und nicht anders ist die Rechtslage und das einzig unqualifizierte darüber lesen wir nur bei dir :-O

Warum beherzigst du dann ich den Rat deines letzten Absatzes für dich?

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