Ich möchte einen neuen Fussboden in einer bewohnten Mietwohnung verlegen, der Alte ist verschlissen. wer ist für die Freiräumung des Bodens zuständig?


03.07.2020, 09:55

Hintergrund der Frage: Die Mieter möchten die Wohnung von einem Umzugsunternehmen räumen lassen, die Möbel einlagern und nach Renovierung wieder zurück bringen lassen. Das Ganze sol 3000 Euro kosten und ich als Vermieter soll diese Kosten übernehmen.

3 Antworten

Schlicht und ergreifend ..... du kannst den Mieter auffordern / bitten den Raum freizuräumen .... nur wo soll er mit seiner Einrichtung hin .... wer honoriert seine Zeit / Leistung? Kann er diese Leistung - physisch / psychisch überhaupt stemmen?

Es kommt nicht darauf an was die Mieter möchten.

Du als Vermieter musst das bezahlen und kannst dir deswegen kostengünstigere Varianten aussuchen, wenn möglich.

Hallo Joh.Koch,

gem. § 555a I BGB hat der Mieter "Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen)".

Meint, er muss den Handwerkern zu angekündigtem Termin den Zutritt ermöglichen und Ihnen aus dem Weg gehen und von den Füßen bleiben. Die Zimmer ausräumen oder aktiv tätig werden muss er nicht.

Die Mieter möchten die Wohnung von einem Umzugsunternehmen räumen lassen, die Möbel einlagern und nach Renovierung wieder zurück bringen lassen.

Netter Versuch. Üblicherweise werden die Möbel im Flur und Nebenzimmern untergebracht und schwere in eine Zimmerecke verschoben, das Zimmer hälftig bearbeitet, sie auf den neuverlegten und fixierten teppich gehoben, der rets des Zimmerbodens verlegt und zum Schluß wieder alles zurückgestellt.

Nicht anders würde der Mieter das bei eigener Renovierungsarbeit, etwa tapezieren machen mache und kann daher nach billigem Ermessen auch nichts anderes von seinem Vermieter verlangen :-)

Und, wie gesagt, die notwendigen Erhaltungsmassnahmen auch nicht verweigern. Manche M nutzen dies für ihren Jahresurlaub oder Kuraufenthalt und "bezahlen" eine Aufsicht...