AlG1?

2 Antworten

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§ 151 Abs. 4 SGB III

(4) Haben Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist.

JA, genau! Man nennt das Bestandsschutz. Gibt einige umfangreiche Artikel in unterschiedlichen Konstellationen dazu im Netz. Die Recherche lohnt sich.

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Der Anspruch verfällt nach 5 Jahren, wenn kein neuer hinzu kommt. Nach 9 Monaten erwirbt man neuen Anspruch