Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich gelegentlich Babysitte?
Ich würde gerne nebenbei ein wenig Geld dazuverdienen. Ich arbeite Festangestellte als Kindermädchen aber würde jetzt des Öfteren von Bekannten gefragt ob ich nicht auch mal auf deren Kinder mal am Abend aufpassen könnte. Natürlich will ich, wenn ich das tu, dann auch alles richtig von statten geht. Jetzt bin ich nur nicht sicher ob ich dafür extra ein Gewerbe anmelden muss oder ob das als Freiberufler durch geht. Ich will das mit dem nebenbei babysitten nur gelegentlich, wenn es sich mal anbietet machen. Also am besten ohne großen Aufwand. Wäre toll, wenn mir da einer helfen könnte. Lg
2 Antworten
https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden
schreibt:
- Kriterium der Nachhaltigkeit: die Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
- Gewinnerzielungsabsicht: mit einem Gewerbe wird das Ziel verfolgt, Einnahmen zu generieren
- Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z.B. Lieferung von Waren und Handel)
Deine Sache ist ein Freundschaftsdienst, die mögliche Entlohnung dient der Auslagendeckung
Die Frage einer Versicherung wäre in diesem Fall sicher auch interessant.
Nein, ganz sicher nicht. Wie impact schon sagte, gelegentlich heißt nicht, auf Dauer, ständig, regelmäßig. Du könntest genauso auch mal! für deine Oma einkaufen gehen, wenn sie die dafür als dank 10 € gibt, ist das keine dauerhafte Gewinnabsicht. Das ist ein Freundschaftsdienst bei dem keine Gewinne regeneriert werden. Auch wenn du hierbei das gleiche machst wie bei deiner Festanstellung steht hier doch die Hilfsbereitschaft und nicht die Gewinnabsicht im Vordergrund. Ich würde aber deine Haftpflichtversicherung fragen, wie du geschützt bist, wenn bei deiner Aufsicht was passiert. Du kannst aber natürlich das Amt mal anrufen und dich
Was anderes ist es, wenn deine Hilfe ständig benötigt wird. Dann aber müssten dich deine Freunde auch anmelden und versichern.
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Aber ich müsste das doch dennoch anmelden, oder?!