Maßnahme durch Agentur für Arbeit und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

1 Antwort

Der Arbeitgeber kann die AU ab dem ersten Tag verlangen. https://arbeits-abc.de/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/

An dem Tag der Krankmeldung sofort zum Arzt, frankiertes Kuvert mitnehmen, sich die AU ‘s geben lassen und die AU gleich einwerfen. Sicherer ist natürlich per Einschreiben, aber dazu fehlt einem bei Krankheit oft die Kraft und man ist froh, wieder nach Hause zu kommen.

Er hat keine Arbeit, er ist in einer sog. Einrichtung der ausserschulischen Erwachsenenbildung: und JA, die dürfen eine AU ab dem ersten Tag verlangen, genauso wie ein Arbeitgeber das darf. Die Alternative ist die selbstverfasste Entschuldigung. Das wird dem Kostenträger (AfA) aber so gemeldet und es gilt als Fehlzeit. Hintergrund: Blaumachen ist in den Maßnahmen gang und gäbe, daher die rigide Vorgabe zur AU-Vorlage ab dem ersten Tag. Ein Einschreiben ist nicht erfoderlich.

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