Mietkaution zurück bei P Konto?

2 Antworten

Aufpassen bitte!

Haben Sie einen Anspruch auf den Erhalt der Mietkaution, dann kann dieser Anspruch gepfändet werden. Ihr ehemaliger Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Kaution an den Gläubiger zu überweisen. Er muss die Kaution innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses übergeben. Bis dahin muss er überprüft haben, ob er seinerseits Forderungen aus dem Mietverhältnis hat und diese mit der Kaution verrechnen kann. Der Grund dafür, dass der Vermieter die Kaution an den Gläubiger übergeben muss, ist, dass er in diesem Fall ein Drittschuldner ist. Ihre Ansprüche gehen im Falle einer Zwangsvollstreckung an Ihre Gläubiger über.

Noch gibt es bargeld