Kinderzuschlag und zur Miete im Elternhaus / Erbengemeinschaft?

1 Antwort

Ist meine Mutter berechtigt Miete von uns zu verlangen?

Jaein .....

Gegenfrage : wieviel Miete haben denn Deine Schwester und Du, für Euren 25%igen Anteil an diesem Haus, Deiner Mutter seit dem Tod Eures Vaters in Rechnung gestellt?

https://www.wohngeld.org/anspruch.html

Ansonsten ... ja auch als Untermieter kann man Wohngeld beantragen

Bedeutet der Mietvertrag muss einem sog. "Fremdvergleich" standhalten. "Übersetzt" Deine Mutter müsste im Falle X genau denselben Mietvertrag zu denselben Konditionen auch mit einer fremden, dritten Person geschlossen haben.

Zusätzlich .... wurde dieser Erbanteil / Immobilienbesitz auch gegenüber dem AA bei Beantragung des Kinderzuschlages kommuniziert?