Vererbte Wohnung?

3 Antworten

Zugewinn .....

sprich Wertsteigerung seit Erbschaft.....

Wobei ich persönlich diesen Anspruch nicht nachvollziehen kann, denn Du hast vermutlich eher nichts zum Werterhalt oder zur Wertsteigerung dieser EigentumsWohnung beigetragen. Sondern Du hast vermutlich eher bisher partizipiert vom monatlichen Ertrag.

Bei Gütertrennung : sie hat geerbt also nein. Ist in Österreich der Normalfall, in D braucht man einen Vertrag. Zugewinn ist es nur für gemeinsam Gekauftes relevant.

Jein. M.W.gilt: Das Erbe selbst gehört nicht zum Zugewinn, wohl aber eine eventuelle Wertsteigerung vom Zeitpunkt des Erbes bis zum Zeitpunkt der Trennung.

Denke ich auch!

PS: Sehr gute Antwort!
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