Minijobs und Familienversicherung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, ich weiss nicht...

Das sind evtl. auch zwei verschiedene Bereiche. Für die Familienversicherung gelten Einkommensgrenzen. Die überschreitest Du und würdest insofern herausfallen.

Die Versicherungspflicht für die kurzfristige Beschäftigung ist ein anderes Thema. Ob hier wirklich die Tätigkeit als "nicht berufsmässig" eingestuft wird? Das ist neben der zeitlichen Begrenzung ja auch eine Bedingung.

Im ungünstigsten Fall fällst Du aus der Familienversicherung raus, bist auch nicht über den job pflichtversichert und musst Dich ergo freiwillig versichern. Das ist ja auch bei Studenten mit Werkstudentenjob regelmässig der Fall, die dann allerdings die günstige studentische KV wählen. Bei der freiwilligen KV zahlst Du prozentual den vollen Beitragssatz, da der Arbeitgeberanteil entfällt. Minimum 200,-€.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/&ved=2ahUKEwjqmdKfoLvqAhUkwQIHHYAiAg8QFjABegQICxAF&usg=AOvVaw1b4QiJP0xqtUsL5e6f_9pJ

Also bitte unbedingt nochmal bei der Krankenkasse nachfragen.

Habe bei meiner GKV angerufen (schon vor deiner Antwort). Die wollten oder konnten mir keine verbindliche Auskunft geben. Nur unverbindlich soviel, dass ich wohl in der Familienversicherung bleiben darf, da der Verdienst der kurzfristigen Beschäftigung nicht gezählt wird. Aber das ist nicht sehr hilfreich.

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@Baristanord

Sorry, das wusste ich nicht. Tatsächlich lese ich nun auch an verschiedenen Stellen, dass das Einkommen aus kurzfristiger Beschäftigung nicht zählt für die Familienversicherung. Solange sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.studentenwerke.de/de/content/geringf%25C3%25BCgig-entlohnte-und-kurzfristige-besch%25C3%25A4ftigungen&ved=2ahUKEwjg5PSvrbvqAhUK6aQKHb95CyoQFjACegQIARAB&usg=AOvVaw18mIleP1cuzX-WfukqcKgd

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als kurzfristig Beschäftigte von Mitte April bis Mitte August

also auf 70 Tage- Basis ohne konkret festgelegte Arbeitstage ?? Ansonsten wäre es nämlich keine kurzfristige Beschäftigung mehr.

wenn ich durch den kurzfristigen Job und den 450 € Job insgesamt über die 5400 € Einkommensgrenze komme?

das sind zwei komplett von einander getrennt zu betrachtende Beschäftigungsarten - also ist die 5400 Euro Grenze nur für den Minijob zu 450 Euro monatlich relevant.

Ergo bleibst Du familienversichert.

Danke für die schnelle Antwort. In meinem Arbeitsvertrag steht: "Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der 70 Tage Regelung, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Es besteht kein Anspruch auf 70 Arbeitstage."

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@wilees

Danke nochmals. Das ist für mich doch sehr positiv. Ich bin doch sehr überrascht, dass die GKV sich hier Beiträge entgehen lässt. Ansonsten ist jedoch ein sehr großer Einfallsreichtum vorhanden…

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@Baristanord

Wieso lässt sich die GKV Beiträge entgehen? Kannst du das erläutern?

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@Wassonst

Weil die GKV so ermöglicht mehr als 5400 € p.a. zu verdienen, ohne Pflichtbeiträge darauf zahlen zu müssen.

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Ein befristetes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis :-) Falls du weitere Informationen benötigst, die Minijobzentrale ist auch telefonisch erreichbar

Hallo,

der Minijob mit 450 EUR ist auf jeden Fall unkritisch.

Im ungünstigsten Fall ist das Einkommen aus der Kurzfrist so hoch, dass die Grenze überschritten wird. Dann würde aber nur die jeweilige Zeit aus der Familienversicherung rausfallen.

Wenn die Kasse aber die Kurzfrist explizit nicht mitzählen will (überrascht mich in der Allgemeinheit), kann nichts pasieren.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung