Erbrecht - Immobilie im Ausland?
Meine verstorbene Frau war befreite Vorerbin, ihre Tochter (meine Stieftochter) Nacherbin. Meine Frau hatte ihren 1. Wohnsitz in Deutschland, besitzt aber ein Ferienhaus in Italien. Ist in diesem Fall DEUTSCHES Erbrecht anzuwenden oder ITALIENISCHES...?
1 Antwort
Da Du von Vorerbin sprichst, sollte also ein Testament vorhanden sein. In diesem Testament sollte auch festgelegt sein, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Ansonsten gilt wegen der Liegenschaft in Italien das dortige Erbrecht.
Siehe auch diesen Artikel https://www.avvocato-reichel.com/erb-und-immobilienrecht-aktuell-die-immobilie-in-italien-im-erbfall/
und bedenke, in Italien müssen die Erben binnen Jahresfrist Ihren Erbanspruch einfordern.