Kündigung Untermieter?

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https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/untermietvertrag-kuendigung-frist

Ist die untervermietete Fläche dabei unmöbliert, zieht der Untermieter also mit eigenen Möbeln in das oder die Zimmer, ergeben sich für den Hauptmieter vereinfachte Kündigungsbedingungen. Das liegt daran, dass er in diesem Fall kein berechtigtes Interesse bei einer eventuellen Kündigung nachweisen muss. Ohne dieses berechtigte Interesse verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate, wobei der Hauptmieter hier immer berücksichtigen muss, wie lange der Untermieter mit bestehendem Vertrag schon in den vermieteten Zimmern lebt.

Dein berechtigtes !! Interesse .... Du kündigst die Wohnung als Hauptmieter wegen beruflicher Veränderung .... also Kündigungsfrist gegenüber Deinem Untermieter = 3 Monate.