Entsorgung?

3 Antworten

Nein, das müsst ihr nicht erledigen oder bezahlen, und zwar aus zwei Gründen. Erstens ist es nicht euer Eigentum, was ihr zurück gelassen habt, sondern das der Vermieterin. Und zweitens hätte das bei der Wohnungsübergabe bereits beanstandet werden müssen. Nachträglich ist es zu spät.

Verzeihung

Das ist keine decke

Es ist ein abfallhaufen

Der muss natürlich weg

Und jetzt stell deine finanzfrage

Sonst bist du nämlich hier falsch

Frage: Was ist eine Holzdecke, die 20 Jahre lang im Keller gelagert wurde?
Antwort: Sondermüll.

Frage: Wie hat der M die Mietsache zu übergeben?
Antwort: In den bei Mietbeginn vorhanden, vertragsgemäßen Zustand, mängelfrei, geräumt und besenrein; ggf. renoviert.

Gibt es eine Gesetz das dies verlangt ???

Ja: Rückgabe- und Rückbaubaupflicht in den mietvertraglichen Zustand. Meint entweder mit ordnungsgemäß installierter Deckenverkleidung oder mit besenrein geräumtem Keller.