DB Überweisung wegen Schwarzfahren?
Hey,
Also ich wurde beim Schwarzfahren erwischt und muss jetzt 60€ bezahlen. Der Kontrolleur hat ja meine Personalien aufgeschrieben und ich Frage mich ,ob ich die Überweisung auch mit der Karte von meinem Bruder machen kann. Meine Mutter hat nämlich meine und ich will nicht,dass sie etwas davon weiß.
3 Antworten

Eine Karte ist grundsätzlich nicht geeignet um Geldbeträge zu überweisen. Du benötigst ein Konto. Und, ja, es kann natürlich auch vom Konto eines anderen kommen.
Aber egal wer sonderbarerweise Deine Karte hat, Du kannst natürlich von Deinem Konto überweisen.

ich Frage mich ,ob ich die Überweisung auch mit der Karte von meinem Bruder machen kann.
kannst Du .... aber .....

Ah, das meinst Du - toll, das ist cool. Nette Regelung, kannte ich gar nicht. Wird sicherlich auch sehr zahlreich und vielseitig verwendet bzw. ausgenutzt .... :
Anders als bei einem volljährigen Kunden kann von Minderjährigen das sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt“ grundsätzlich nicht verlangt werden.


JA. Du, der DB AG ist es völlig schnuppe, von wem sie das Geld überwiesen bekommt. Hauptsache es wird in der Zahlfrist überwiesen. Solltest Du diese verpennen, schaltet die DB AG sofort ein Inkasso ein, sehr beliebt war da früher Haas & Kollegen, so eine Bretterbude aus Baden-Baden mit ausgebildeten Wolfsrudeln an der Hotline, bundesweit bekannt.

ich wollte in eine andere Richtung .... überweisen darf da wer mag .... ich kan auch eine Rechnung des "Papstes" bezahlen wenn ich möchte. Nur Minderjährige + die Forderung nach einem erhöhten Beförderungsentgelt blabla .... das beißt sich.
Link ... s.o.
Das Wichtigste vorweg: Anders als bei einem volljährigen Kunden kann von Minderjährigen das sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt“ grundsätzlich nicht verlangt werden. Bei dieser Zahlung, die regelmäßig erhoben wird, wenn der Kunde bei einer Kontrolle keinen Fahrschein vorweisen kann, handelt es sich um eine in den Beförderungsbedingungen geregelte Vertragsstrafe. An dieser Stelle kommt Minderjährigen jedoch zugute, dass sie durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Rechtsverkehr besonders geschützt werden.
nur sollte man sich durchaus einmal mit der Rechtslage auseinandersetzen .....