Gerichts oder Polizeipost Nachsendeantrag bei Reha?
Ich bin länger auf Reha und evtl. könnte Gerichtspost kommen.
Ich bin aber bei meiner alten Adresse gemeldet und weil ich alleine wohne und über ein halbes Jahr auf Reha bin, mache ich ein Postnachsendeantrag!
Nur habe ich gelesen, das Gerichtspost oder auch Polizeipost dann wieder zurück geht.
Meine Meldeadresse bliebe aber die Gleiche, erstmal zumindest.
Der Nachsendeantrag wäre nur fürs Rehakrankenhaus.
Dort wäre ich aber nicht gemeldet.
Dann würde die Post in meinen Briefkasten landen und ich evlt, ne Verhandlung verpassen,wie kann man das handhaben und habe ich dann Schuld wenn ich ne Verhandlung versäume, auch wenn Ich einen Nachsendeauftrag Nachweise habe?
Ich bin in einem anderen Bundesland auf Reha !HIlft es wenn ich vor Ort in der Reha einen Zweitwohnsitz anmelde ?
Plus den Nachsendeantrag?
Ich will kein Verfahren oder ähnliches Verpassen!
7 Antworten
Lösung: POSTFACH https://shop.deutschepost.de/postfach
für die Zeit des Reha-Aufenthaltes?! :-)
Während der Reha hast Du ggf. die Möglichkeit ab und zu nach Hause zu fahren und das Postfach zu checken. Einem Freund oder Bekannten könntest Du Vollmacht für das Leeren des Postfaches erteilen. Die Post könnte gegen Entgelt aus dem Postfach gesammelt an Dich zur Reha weiter aussenden ... ???
Infomier Dich bei den betreffenden Behörden selbst und auch bei der Dt. Post AG.
Gute Erholung! :-)
Bei uns wird die normale Gerichtspost (und auch die Post anderer Behörden) allerdings nicht per Post zugestellt, sondern per Kurierdienst. Ob es dafür auch Nachsendeaufträge gibt, müsstest Du herausfinden.
Allerdings Einschreiben etc. gehen wohl über die gelbe Post.
Dann informiere doch das Gericht proaktiv.
Ansonsten frag einen freundlichen Nachbarn oder einen Freund, dass er 2 x die Woche den Briefkasten leert und dich dann informiert.
Ob Sie nachgesendet wird, kommt immer aufs Bundesland an und darauf, mit wem die Gerichte/Polizei, die Briefe verschicken. Denn wenn sie einen anderen Dienstleister nutzen, haben die keine Ahnung vom Nachsendeantrag und der Brief landet einfach im Briefkasten und gilt auch als zugestellt.
Dann würde die Post in meinen Briefkasten landen
.... nein dann geht diese Post an den Absender zurück.
Dann kann / wird die absendende Stelle die Post auch dorthin weiterleiten.