Spesen, Verpflegung + Steuererklärung?

3 Antworten

Du trägst in Zeile 52 bis 56 der Anlage N die Anzahl der Tage ein und in Zeile 57 die erhaltenen Erstattungen des Arbeitgebers. Das Rechnen übernimmt das Finanzamt.

Du bekommst keine Spesen erstattet, nur die auf den Teilbetrag entfallende Steuer.

Du trägst keine differenz ein sondern den vollen betrag.

Aber ich habe doch schon was erstattet bekommen?Woher weiß das Finanzamt denn dann, wie viel mir dennoch noch zusteht?

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@Impact

Ganz exakt: Der Verpflegungsmehraufwand muss in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sein. Und diese wird an das Finanzamt übermittelt.

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