Selbstbehalt / Selbstbeteiligung Privathaftpflicht?
Hallo, ich bin im Moment etwas verwirrt aufgrund einer Klausel in meinem Privathaftpflichtversicherungs-Vertrag. Ich habe einen Schadensfall gemeldet und nun eine E-Mail erhalten, die noch mehr Infos, wie Belege, Angabe zur Personen etc. fordert. Am Ende steht:
"Weiterhin weisen wir darauf hin, dass entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen in Ihren Versicherungsbedingungen bzw. in Ihrer Police nach einem regulierten Schadenfall ab der nächsten Hauptfälligkeit für fünf Jahre ein Selbstbehalt von 300,00 EUR je Schaden gilt. Bitte informieren Sie uns, ob die weitere Prüfung und Regulierung durch uns gewünscht wird."
Soweit ich mich erinnere habe ich eigentlich einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung gewählt. Daher habe ich in meinem Vertrag nachgeschaut, dort steht:
"Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist nicht vereinbart. Nach einem Schadenfall gilt ab der nächsten Hauptfälligkeit ein Selbstbehalt von 300,00 EUR für den Gesamtvertrag als vereinbart. Hinweis: Ein Sonderkündigungsrecht nach §40 VVG entsteht aus dieser Änderung nicht. "
Woher kommt der Zusatz mit den fünf Jahren? bedeutet "Gesamtvertrag", dass ab dem nächsten Schadensfall immer ein Selbstbehalt von 300,- pro Fall fällig wird oder bezieht sich, dass nur auf den nächsten Schadensfall und die Info in der E-Mail stimmt nicht mit dem Vertrag überein?
3 Antworten
Wie hoch ist der jetzige Schaden?
Ich würde erst einmal den Versicherer fragen, bis wann ich diesen Schaden zeitlich betrachtet abrechnen kann. Liegt diese Frist nach dem 1. August - der nächsten Hauptfälligkeit .... dann rechnest Du erst danach ab.... bezifferst Deinen Schaden genau.
Ansonsten entscheidest Du, ob Du mit dem Restrisiko lebst, bei einem weiteren Schadenfall bis zum Vertragsablauf dann eine SB von 300 Euro bezahlen zu müssen.
Ich würde diesen Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres - sprich zum 31.Juli 2021 kündigen.
Neugierige Frage .... welcher Versicherer hat solche Bedingungen?
Diese Klausel haben scheinbar einige Versicherungen ... wollte heut Hundehaftpflicht abschließen . Ohne Selbstbehalt ... plötzlich- auf Seite 2 - stand das in ROT geschrieben - Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist nicht vereinbart. Nach einem Schadensfall gilt ab der nächsten Hauptfälligkeit ein Selbstbehalt von 300 EUR für den Gesamtvertrag als vereinbart. Es besteht jedoch ein tägliches Kündigungsrecht.
Kann damit auch nichts anfangen. Lg
Scheint, als ob deine Versicherung eine Staffelung der Selbstbeteiligung im Vertrag hat. Schau dir doch mal den Vertrag an, den du unterschrieben hast, da sollte die Klausel schon drinstehen. Andernfalls, denke ich, hättest du damit einen Anlass, aus der Versicherung rauszukommen.
Wie viele Schäden hast du denn die letzten Jahre über die Versicherung abgewickelt? Grundlos kommt die Klausel nicht zustande. Ist doch wie bei der KFZ Versicherung, die dich nach einem selbstverschuldetem Unfall hochstuft.
Das ist der ersten Schadensfall, die Versicherung gilt ab dem 1.08.2018. Es geht jetzt auch um nichts großes, sondern um einen Wasserschaden bei Büchern.