Probleme mit der Treppenhausreinigung?

1 Antwort

Unterschriften sammeln nützt dir in dem Fall nichts, denn du kannst nur die Beanstandungen deiner eigenen Nebenkostenabrechnung geltend machen, nicht die von anderen Bewohnern. Jeder Vertrag ist einzeln anzuschauen, da gibt es keine Mehrheitsentscheidung oder so. Wenn ein Nachbar sich nicht beschweren möchte, dann ist das sein Recht.

Vom Mietrecht sind die Kosten erst mal zu zahlen. Denn laut Gesetz hängt es nicht davon ab, wie gut die Qualität der Ausführung ist, sondern welche Kosten dem Vermieter entstanden sind und ob die Umlage im Vertrag vereinbart ist.

Wenn die Ausführung der Arbeit mangelhaft ist, kann man das beim Vermieter schriftlich beanstanden. Denn dieser ist in der Pflicht die Arbeit auszuführen oder jemand zu beauftragen. Es ist also eine Pflichtverletzung von ihm, wenn es so aussieht, als wäre gar nichts geputzt. Und dann kann man sich auch gegen die Kosten wehren. Denn der Vermieter hat ein Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten. Und wenn er Geld für etwas ausgibt, das keinen Nutzen hat, kann er das auch nicht zurück verlangen als Umlage.

Schreibe dem Vermieter also einen Brief, in dem du den Zustand beschreibst, in dem die Firma das Treppenhaus zurück lässt, nachdem sie da war. Und schreibe, dass du das als Pflichtverletzung der Aufgaben des Vermieters siehst und aus diesem Grund nicht bereit bist, die Kosten in der nächsten Nebenkostenabrechnung zu bezahlen und du diese ablehnen wirst.