Kartenzahlung vorgang abgebrochen, aber habe es übersehen. Kann ich das Geld irgendwie wiederbekommen?

2 Antworten

Kellnerst Du auf eigene Rechnung? Nur dann könntest Du bei Banken Auskunft bekommen. Ansonsten steht dieser Auskunftsanspruch ausschließlich dem Arbeitgeber zu. Banken nehmen es da sehr genau!

Im übrigen sind nicht die jeweiligen Banken zuständig, sondern nur die, auf die die Zahlung gehen sollte.

Als abhängig Beschäftigter ist klar, dass das nur der Chef machen kann. Andernfalls muss der Fragesteller selbst die Mühsal auf sich nehmen.

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Wissen Sie denn wie das dann genau abläuft? Muss der Arbeitgeber mit den Händlerbelegen zur Bank und die Regeln das mit dem jeweiligen Kunden?

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@Honey139

Stehen überhaupt die Kontonummern der Kunden auf den Belegen? Immerhin ist der Vorgang doch abgebrochen worden. Dann müßte die Hausbank Kontakt mit den Kundenbanken aufnehmen.

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@Privatier59

Ja also auf dem Händlerbeleg steht meines Wissens die PAN drauf. Mit der PAN kann man die Kontonummern entschlüsseln.

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@Honey139

Ich habe doch oben alles beschrieben. Warum fragst Du dann trotzdem hier noch nach?? Du kannst doch nicht erwarten, dass sich Laien hier mit so einem Spezialfall aus dem gewerblichen Umfeld super genau auskennen. Ihr müsst Euch zunächst mal an den EC-Karten-Zahlgeräte-Hersteller wenden! Dann an die Bank, als Angestellter kannst Du da wenig machen. Das macht der Chef.

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Hast Du eine andere Wahl? Nein. Versuch macht klug? Ja. Ich glaube eher nicht, dass die Banken der direkte richtige Ansprechpartner für sowas sind, die werden Dich an Konsorten á la - Achtung jetzt kommt das Unwort des Jahres 2020 - Wirecard und Co. weiterschicken. Denn solche Fintechs sind als Zahlungsabwickler dazwischen geklemmt. Die könnte man für so einen Ausfall vielleicht sogar haftbar machen. Das Cashgerät ist ausserdem unzuverlässig. Ein Fall für einen Wartungsvertrag oder Austausch. Geh auf jeden Fall auf den Betreiber/Verkäufer des Cashomaten zu, das ist ein Ticket/Incident bei deren IT-Support. Dann erkundige Dich bei den jeweiligen Banken resp. Zahlungsabwicklern.