Ex ins Haus lassen mit Gutachter??

2 Antworten

Da ich weder Anwalt bin noch eure genauen Umstände kenne, kann ich nur grob und grundsätzlich was schreiben.

Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, gilt die Zugewinngemeinschaft. Heisst, alles was ihr im Laufe der Ehe erworben habt, hat Deine Frau 50% Anspruch drauf, egal wer es bezahlt hat. Gilt natürlich auch anders rum und auch für die gemeinsamen Schulden, was dann aber eher eine Pflicht ist.

Details musste mit nem Anwalt klären. Wenn sie Anspruch auf einen Teil des Hauses hat, wirst Du wohl nicht drumrum kommen, ihren Gutachter rein zu lassen. Ob das auch für sie gilt, sagt dir auch der Anwalt. Über Mätzchen und Rosenkrieg aber freuen sich vor allem die Anwälte beider Parteien, das sag ich dir gleich.