Privatparkplatz durch neu dazu gekommene grose autos zu eng geworden?

Hallo,

Ich habe seid paar Jahren bei mir vorm Mietshaus einen privatparkplatz gemietet. Eben weil es bei uns mit den öffentlichen Parkplätze extrem mangelt. Als ich diesen Platz gemietet hatte waren meine Platz Nachbarn eigentlich normale Autos, Kleinwagen und normaler Kombi. Hatte keine Probleme ein und auszusteigen.

Seid kurzer Zeit sind es aber 2 andere. Ein neuer Mieter und einer hat ein neues Auto gekauft. Der eine ist ein Benz SUV dessen so groß ist das er sein kompletter Platz braucht, der andere ist ein Benz transporter der ebenfalls extrem groß ist. So jetzt habe ich immer Probleme in meinem Auto einzusteigen (Honda civic eg3 hatchback bj 94 tiefergelegt).

Ab und an muss ich mir überlegen durch den Kofferraum zu klettern damit ich überhaupt rein kommen kann. Mittlerweile ist es sogar so eng das ich meinen Beifahrer schon vorher austeigen lassen muss damit ich etwas rechtsseitig parken und ich mit großer Schwierigkeiten aus dem Auto austeigen kann.

Wie auf dem Bild zu sehen, parkt der Transporter so nah an meinem Auto das ich schon fast gar nicht mehr heraus komme.

Wie würdet ihr da vor gehen? Ich meine es kann ja nicht sein das man solche Autos auf so kleine Parkplätze abstellen muss. Beim Vermieter eine Beschwerde abgeben? Die Besitzer der Parkplätze sind Russen/Bulgaren und verstehen kein Wort deutsch.

Hat mir Fa jemand ein Tipp?

Ich weiß das ich schon fast auf der Linie parken, aber anders ging es nicht weil auf der anderen Seite dieser SUV steht und enorm Platz braucht. Und der transporter hätte auf der anderen Seite auch kein Platz mehr.

Bild zu Frage
Auto
Privatleasing gewerblich nutzen?

Aktuell bin ich aufgrund der gestiegenen Spritpreise auf der Suche nach einem geeigneten Plugin-Hybriden, den ich gerne leasen würde, um Planungssicherheit für die nächste Zeit zu haben.

Im Nebengewerbe (Einzelunternehmer) bin ich seit 6 Jahren tätig als Veranstaltungstechniker. Corona-bedingt war das Einkommen die letzten 2 Jahre aber leider mehr als bescheiden und somit ist kein großartiger Umsatz nachzuweisen, weshalb gewerbliches Leasing erstmal rausfallen würde.

Für nächstes Jahr ist der Terminkalender erstmal wieder voll mit Jobs, aber das bringt mir für eine aktuelle Leasing Anfrage leider nichts.

Angestellt bin ich seit Oktober im öffentlichen Dienst mit einer relativ gut bezahlten und krisensicheren Stelle.

Das Leasing würde aber dennoch nur dann Sinn ergeben, wenn ich es über die 0.5% Regelung in den Betrieb nehmen könnte, um mir die MwSt. wieder holen zu können und die Fahrzeugausgaben gewinnmindernd nutzen zu können. Das Fahrzeug wird auch zu mindestens 40 % für das Gewerbe genutzt (bei normalem Betrieb), denn zu meinem Arbeitgeber kann ich 10 Minuten zufuss gehen.

Kann es sein, dass man das Fahrzeug, welches über einen Privatleasing vertrag geleast wird, alleine aufgrund der Formulierung "Privatleasing" vom Finanzamt nicht fürs Gewerbe für die 0.5% Regelung genehmigt bekommt und somit die Leasingraten nicht steuerlich absetzen kann?

Oder ist so etwas generell schon möglich, diesen Wagen dann auch ins Gewerbe mit aufzunehmen und über die 0.5% Regelung übers Gehalt mit zu versteuern?

Das ist sicherlich eine komische Situation, da die Konditionen für gewerbliches Leasing eigentlich immer besser sind, aber durch Corona hat sich so eine seltsame Konstellation ergeben, dass aktuell leider nichts anderes möglich ist..

Steuern, Einzelunternehmen
Kontokorrentkredit Sollzinssatz auf Basis 3-Monats-EURIBOR + Aufschlag und weitere Fragen?

Hallo,

habe ein paar Fragen bzgl. eines Kontokorrentkredits welchen ich beabsichtige, mit einer meiner Hausbanken abzuschließen.

Im zu unterschreibenden Vertrag schreibt die Bank:

"Der Sollzinssatz ist veränderlich und wird auf Basis des 3-Monats-Euribor vom 18.11.2021 (Wert: -0,564%) zuzüglich eines Aufschlagen von b.a.w. 1,850 Prozentpunkten berechnet und kaufmännisch auf das nächste 1/100% gerundet.

Es gilt als vereinbart, dass der Wert des EURIBOR mit „Null“ angesetzt wird, sofern der veröffentlichte EURIBOR kleiner als „Null“ wäre.

Der veränderliche Sollzinssatz beträgt daher 1,850% p.a. Und gilt bis zum ersten Anpassungstermin , der auf den Tag der Unterfertigung des Kreditvertrages durch dalle Kreditnehmer erfolgt."

-> Was bedeutet das im konkreten für mich: ist dies normal und die Regel? Welchen genauen Zinssatz habe ich dann? Wird der Zinssatz von 1,850 dann aufgerundet? Auf welchen Wert?

Weitere Fragen:

"Kreditbereitstellungsprovision: Kreditbereitstellungsprovision in Höhe von 0,188% pro Kalenderquartal für den nicht ausgenützten Rahmenteil im Nachhinein."

-> ist das noch die Regel, dass man für nicht beanspruchtes Geld eine Bereitstellung zahlen muss?

Sicherheiten:

Der Kreditnehmer stellt dem Kreditgeber … nachstehende Sicherheiten:

Neu zu bestellen: Buchgrundschuld in Höhe von EUR 200.0000 zzgl. 18,00% jährliche Zinsen …

-> was bedeuten die 18,00% Zinsen?

-> Wer trägt in der Regel die Kosten des Notares für die Bestellung der Sicherheiten?

Folgen bei Zahlungsverzug: Falls der Kreditgeber einen seitens des Kreditnehmers im Rahmen dieses Kreditvertrages zu entrichtenden Betrag nicht am Fälligkeitstag erhält, so hat der Kreditnehmer auf den überfälligen Betrag für den Überziehungszeitraum Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu bezahlen.

-> Was ist die gesetzliche Höhe?

Und noch zum Schluss: was rechnet eine Bank mit sog. "Spesen" ab? Obendrein zur Kontoführung werden sog. "Spesen" erhoben - ist das die Tasse Kaffee welche ich beim Banktermin bekomme? :D

Vielen Dank im Voraus!

Darlehen, Darlehensvertrag, Spesen
Zinsen eines Studienkredits während der Karenzphase in der Steuererklärung angeben?

​Hallo,

ich nutze die Wiso Steuersoftware für meine Steuererklärung, komme jedoch bei dem Punkt der Zinsen meines KFW Studienkredits nicht weiter. Ich habe vorletztes Jahr mein Studium beendet und letztes Jahr zu arbeiten begonnen. Während des Studiums hatte ich einen Studienkredit über die KFW. Im letzten Jahr befand ich mich dort noch in der Karenzphase, habe also weiterhin Zinsen jeden Monat gezahlt ohne den Kredit bereits zu tilgen. Ich habe nun gelesen, dass ich diese Zinsen in der Steuererklärung angeben kann. Leider finde ich immer nur Szenarien, die Studenten, bzw. in Form eines Verlustvortrags betreffen. Bei mir ist die Situation nun jedoch so, dass das Studium bereits abgeschlossen ist (dieses war die Erstausbildung) und ich einer einkommenssteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehe, jedoch noch weiterhin Zinsen für den Studienkredit zahle. Nun frage ich mich, wo ich diese angeben kann: bei den Werbungskosten, da es die Zinsen im Rahmen der Erstausbildung angefallen sind? Oder bei den Sonderausgaben, da das Studium bereits abgeschlossen ist?

Wenn ich es bei den Werbungskosten angeben muss, gebe ich es dann bei den Fortbildungskosten als vorweggenomme Werbungskosten, als Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitsverhältnis oder als Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug (da ich bereits im Job arbeite) an?

Wenn ich es bei den Sonderausgaben angebe, dann vermutlich unter Ausbildungskosten?! Gebe ich dann den Zeitraum des gesamten Studiums an? Dieser befindet sich ja in der Vergangenheit. Kann es dadurch zu Problemen kommen oder reicht es wenn ich sowas schreibe wie "fortlaufende Zinsen des Studienkredits während der Karenzphase"?

Ich hoffe mir kann hier jemand, freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus!

Steuererklärung, Steuern, Zinsen, Studienkredit
Stelle im öffentlichen Dienst des Landes annehmen oder auf bessere warten?

Hallo zusammen,

stelle mir aktuell diese Frage und würde gerne ein paar Gedanken von anderen dazu hören, wobei mir klar ist, dass das eine persönliche Entscheidung ist, die ich treffen muss.

Ich habe ein juristisches Studium und möchte gerne im öffentlichen Dienst in der Verwaltung arbeiten. Der aktuelle Status ist "arbeitssuchend", was natürlich möglichst kurz so bleiben soll. Nun hab ich auf ein Stellenangebot "für mehrere Stellen, bis TV-L EG11" bei einer Landesverwaltung ein Vorstellungsgespräch gehabt und bald einen praktischen Tag (gutes Zeichen oder einfach Standard?). Vom "Befrager/Verhörer" von der Personalabteilung im Vorstellungsgespräch war ich ehrlicherweise nicht so begeistert, dachte auch, er nicht von mir, aber nun. Es geht um zwei mögliche Arbeitsbereiche, einen würde ich - Stand heute - dem anderen klar lieber machen.

Im Gespräch wurde mir gleich klargemacht, dass als Anfänger ja nur EG9b in Betracht käme (wobei die Stellenbeschreibung das so für mich nicht wiederspiegelt, Erfahrung wird dort nicht vorausgesetzt, aber naja). Ich dachte erstmal, okay als Anfänger vllt. verständlich.

Nun klang es aber auch nicht so, als könne man schnell in höhere Gruppen wechseln. Und 9b sieht für mich (noch eher Laie in dem Bereich) eher wie eine Minimum-Gruppierung aus für die Qualifikation, wobei ab EG10 ne deutliche Steigerung des Gehalts ist, im Gegenzug zu den Gehältern darunter.

Endlich zur konkreteren Frage: Ich bewerbe mich (allein schon wegen der Arbeitsagentur) natürlich noch auf andere Stellen, etwa bei der Arbeitsagentur selbst im Widerspruchsbereich. Oder kommunal. Dort sind die entsprechenden EG der Stellen (9c, IV) höher als bei 9b TVL. Ich möchte mich natürlich auch nicht unter Wert verkaufen, nur um schell einen Job zu haben, aus dem man vielleicht weniger Chance hat, in etwas besseres zu gelangen. Ich weiß aber eben auch nicht, wann/ob ich eine bessere Stelle bekäme zeitnah.

Lange Rede, unkonkrete Frage, trotzdem schon mal Danke für nette Antworten. :)

Recht

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