Artikelbeschreibung in einer Rechnung?

1 Antwort

Das sollte spezifisch genug sein, um den Kaufgegenstand identifizieren zu können. Du kannst beispielsweise eine Artikel- oder Lizenznummer angeben.

Wenn Du eine Virtual-Sex-App verkaufst, kannst Du das natürlich auch neutral verpackt als "Entertainment App" mit einer entsprechenden Referenz auf den Kaufauftrag ausweisen.

Du musst im Zweifelsfall eben nachweisen können, was gekauft wurde. Daher gibt es ggf. eine Referenz, die nur in Deinem Warenwirtschaftssystem nachgeschaut werden kann, um den tatsächlichen Vorgang zu beschreiben. Ist das nicht möglich, könnte ein Kunde schlichtweg abstreiten, etwas gekauft zu haben.

Ok, also würden nur Artikelnummern reichen, die mir persönlich zur Identifizierung der Waren helfen, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Also eine weitere Produktbeschreibung ist nicht notwendig ?

0
@tyrtn

Die Produktbeschreibung muss in Deinem Warenwirtschaftssystem hinterlegt sein und dem Kunden zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses vorliegen. Du musst nicht alle Produkteigenschaften auf einer Rechnung ausweisen.

0