Garage geräumt?

1 Antwort

Hattest du ihm eine Letzte angemessene Frist gegeben mit der Ankündigung nach dem Termin zu Räumen? Dann kann er sich nicht beschweren.

Theoretisch hättest du das schon nach 6 Monaten machen können, wichtig ist eben nur, das du das Vorher mitteilst. Und du kannst von dem, was verkäuflich ist dann deine Kosten decken, die durch die Entrümpelung und Lagerung entstanden sind. Hast du mehr verkauft, wie deine Kosten sind, mußt du allerdings deinen Ex auszahlen.