Bei Ebay Kleinanzeigen irrtümlich falsche Fotos hochgeladen?

2 Antworten

Lasse den eine Anzeige machen!

Damit macht der sich nur lächerlich, ich sehe hier keine Straftat.

Wird nicht bearbeitet/wird eh eingestellt.

Man wird auf kostenpflichtige Anwälte verweisen.

Ein Irrtum setzt voraus, dass Du als Verkäufer unverzüglich reagierst und den Verkauf anfechtest. Gem. Deiner Schilderung hast Du das gemacht.

Ein Schadensersatz könnte dem Käufer jedoch zustehen (Mehrkosten Ersatzbeschaffung), aber hier würde ich mir ehrlich gesagt keinen Kopf machen und den Käufer erst mal machen lassen.

In der Regel sind die dafür dann letztendlich doch zu faul und zu bequem.

Online Auktion: Verkauf eines Artikels enhält ein falsches Foto

1. Gewährleistung lässt sich nicht ausschließen.
2. Privatkauf nehme ich an?
Wie dem auch sei: Der Käufer ist im Recht. Obgleich die Artikelbeschreibung gelesen worden ist oder nicht, kann es durchaus sein, dass der Kaufvertrag aufgrund des falschen Bildes zustande kam. Der Käufer kann den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten und kann somit sein Geld zurückfordern. Hinzu kommt, dass der Verkäufer den Irrtum des Käufers zu verschulden hat. Wäre der Zusatz "Bild weicht leicht vom Angebot ab" der Artikelbeschreibung beigefügt worden, sähe der Fall ganz anders aus. Beim nächsten Mal ist der Verkäufer etwas vorsichtiger und hat somit keinen Schaden.
OLG Hamm bestätigt: Produktbild muss zum verkauften Produkt passen
OLG Hamm (Urt. v. 4.8.2015, I-4 U 66/15)
LG Arnsberg (Urt. v. 5.3.2015, 8 O 10/15)
OLG Hamm (Urt. v. 5.6.2014, I-4 U 152/13)
Das OLG Hamm bezieht sich in seiner Entscheidung immer wieder auf eine aktuelle Entscheidung des BGH zur Bebilderung von Produktangeboten. Wer Waren im Internet (oder in Printanzeigen) anbietet, muss darauf achten, dass nur das abgebildet ist, was auch wirklich verkauft wird.

inwieweit der Käufer da bei einem Wert von 150 Euronen sein Recht einklagt...ist zu bezweifeln...aber im Recht wäre er...und könnte auf Erfüllung klagen...