Mauer Streichen oder Verputzen?

1 Antwort

Die Wand muss ordnungsgemäß hergestellt sein, darauf hat der neue Nachbar einen Anspruch. Zuvor war dort ja keine Grenze und auf Deinem Grundstück war das dann Deine Sache.

Unterläßt Du das jetzt, wird er irgendwann das Bauamt informieren und nach einer erfolgten Bauabnahme fragen. Die kommen dann vorbei, schauen sich alles auf Deinem Grund an und prüfen alles. Darauf folgt dann ein Gebührenbescheid und entsprechende Aufforderungen Mängel abzustellen. Zusammengefasst heist das es wird nur teurer.