Vermieter zahlt Stromkosten von Trocknungsgerät nicht zurück?

Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Letztes Jahr Ende Januar sind wir aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Zum Hintergrund: Ich hatte ein halbes Jahr vorher eine Stelle am anderen Ende von Deutschland angenommen. Mein Mann konnte wegen Corona viel Homeoffice machen und ist mit mir mitgekommen. Als er dann eine Stelle in meiner Nähe gefunden hat, haben wir unsere alte Wohnung gekündigt, um final umzuziehen. Wir waren also fast ein halbes Jahr nicht in dieser Wohnung.

Leider gab es Anfang Januar, aufgrund alter und defekter Leitungen einen Rohrbruch im gesamten Haus, was auch unsere Wohnung betroffen hat. Natürlich wurden in der Wohnung mehrere Trocknungsgeräte eingesetzt. Die Kosten der Geräte für Januar (es waren 2) haben wir über die Stromkosten getragen. Alle Zählerstände wurden abgelesen, sodass wir genau wissen, was diese Geräte verbraucht haben. Eine Versicherungsfirma ist für den gesamten Schaden aufgekommen (inkl. Stromkosten der Geräte und auch eine Mietminderung, da die Wohnung im Januar unbewohnbar war).

Die Mietminderung, inkl. unserer Kaution plus Nebenkosten von über 600€ die uns zustehen, haben wir nur nach mehrmaliger Aufforderung und Drohung mit Anwalt wieder bekommen. Auf unsere Aufforderung, dass wir auch die Stromkosten der Trocknungsgeräte erstattet bekommen wollen, wurde nur geantwortet, dass die Vermieter noch kein Geld für die Trocknungsgeräte zurück bekommen haben und wir uns selbst darum kümmern sollten das Geld von der Hausverwaltung (die das Geld von der Versicherung verwaltet) zurück zu bekommen.

Wir haben jetzt noch ein wenig gewartet (ca. 3 Monate) und dann bei der Hausverwaltung angerufen, um zu erfahren, was mit dem Geld der Trocknungsgeräte passiert ist. Die Dame am Telefon war sehr nett und auch etwas schockiert, da Sie das Geld für die Trocknungsgeräte schon eine ganze Weile an die Vermieter zurückgezahlt hat. Sie hat uns dann die genaue Aufstellung zukommen lassen, so dass ich auch weiß, was uns davon zusteht. Die Vermieter haben also kurz nachdem Sie uns mitgeteilt hatten (1-2 Wochen), dass Sie noch keine Stromrückzahlung von der Versicherung erhalten haben, die Stromrückzahlung bekommen.

Unsere ehemaligen Vermieter machen natürlich, wie auch schon vorher, von selbst keine Anstalten uns das Geld zu erstatten.

Meine Frage ist jetzt: Wie kann ich da vorgehen? Ich finde es eine ziemliche Unverschämtheit. Auch gerade in Anbetracht dessen, dass man uns erst nach mehrmaliger Aufforderung die Kaution, die Mieterstattung und die Rückzahlung der Nebenkosten ausgezahlt hat. Ich möchte eigentlich nur noch unser Geld zurück damit wir nichts mehr mit diesen Leuten zu tun haben. Danke!

Mietrecht, vermieter
Meine Rechte bei Hausübertragung mit Auflagen?

Ich habe 1992 das Haus meiner Eltern übertragen bekommen, weil ich die Jüngste war und alle anderen Häuser haben. In dem Übertragungsvertrag wurde alles vertraglich geregelt, wie das lebenslange Wohnrecht, Nutzung aller Gebäude und Grundstücke, die Versorgung im Alter usw.

Damals war ich 22 Jahre alt und verheiratet. Inzwischen ist mein Mann und auch mein Vater seit über 12 Jahren verstorben, die Kinder erwachsen und weit weg. Meine Mutter bewohnt mit 92 Jahren die untere Etage und versorgt sich im großen und ganzen noch selbständig. Putzen kommt die Putzfrau und Einkaufen und tägliche Besuche erledige ich. Den Bürokram, Bank, Arzttermine usw. meine Schwester. Der Pflegedienst kommt 3 x am Tag wegen ihrem Diabetes .

Ich habe vor 3 Jahren einen neuen Partner kennen gelernt, der auch ein Haus hat. Bisher pendeln wir in ca. 15 km Entfernung hin und her, das ist eine echte Belastung an zwei Orten zwei Haushalte und Grundstücke zu führen und in Vollzeit als Krankenschwester zu arbeiten.

Nun habe ich vorgeschlagen, dass ich an zwei Tagen in der Woche hier bei der Mutter bin, hier auch übernachte und von hier zur Arbeit fahre. Das lehnt meine Schwester und auch meine Mutter ab, da ich lt. Vertrag für die Pflege zuständig bin und hier wohnen muss, damit ich immer vor Ort sein kann. Da ich im med. Bereich tätig bin, soll ich meine Arbeit ggf. aufgeben um meine Mutter, falls es soweit kommt, zu pflegen. Mein Partner möchte, da die Situation hier so schwierig ist, - wir haben einen gemeinsamen Eingang und Pflegedienst und Schwester haben Schlüssel und können so kommen und gehen, wie es passt - sein Haus auch nicht aufgeben bzw. hier einziehen. Die Anstellung einer ausländischen Pflegekraft wurde auch überlegt, übersteigt aber meine finanziellen Mittel und wäre auch nur zur Gesellschaft, da körperliche Pflege und Kochen derzeit selbst erbracht wird. Bin ich durch den Vertrag tatsächlich so fest und ohne eigene Rechte gebunden? Welche Möglichkeiten gibt es, ein kleines doch eigenständiges Leben zu führen?

Ebay Kleinanzeigen - Interessent droht mit rechtlichen Schritten?

Servus,

ich hatte gestern leider das "Glück", an jemanden zu geraten, der Ebay Kleinanzeigen anscheinend durchgespielt hat. Kurzfassung - ich habe einen niedrigpreisigen Artikel angeboten (50€), aus der Kategorie "zieht viele Leute an, die es sich wieder anders überlegen" und der Interessent fragt, ob es noch verfügbar ist. Ich bestätige. Interessent fragt, wann es geholt werden kann, ich nenne einen möglichen Tag. Das war es.

Zwischenzeitlich meldet sich jemand anders und holt den Artikel sofort mit Barzahlung ohne Diskussionen ab.

Es vergeht einige Zeit und der ursprüngliche Interessent meldet sich wieder. Ich teile mit, dass der Artikel zwischenzeitlich verkauft wurde und wünsche viel Erfolg bei der weiteren Suche und dann geht es los. Ob mir denn bewusst wäre, dass unsere bisherigen Nachrichten eine gegenseitige Willenserklärung seien und dadurch ein rechtlich wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen wäre, und ob ich denn jetzt zugeben würde, den Kaufvertrag nicht einzuhalten. Richtige Suggestivfragen. Ich habe anschließend dargelegt, dass ich weder ein Angebot erhalten noch zugesagt hätte, somit kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und den Artikel auch nicht für ihn reserviert hatte. Das mach ich nur gegen Anzahlung, stand auch so in der Anzeige. Man weiß ja, wie Kleinanzeigen läuft - 9 von 10 "Ich nehm es definitiv"-Interessenten springen am nächsten Tag wieder ab oder melden sich gar nicht mehr. Sind das nach der Logik dann auch rechtlich wirksame Kaufverträge?‌ 

Ich habe den Interessenten anschließend gebeten, mich nicht weiter zu belästigen und blockiert sowie wegen Belästigung gemeldet.

M.E. nach wäre der Kaufvertrag erst dann zustande gekommen, wenn Interessent und Verkäufer sich auf einen Preis einigen und der Verkäufer sagt - ja, ich verkaufe dir den Artikel zu Preis X. Kann ja auch gut sein, Interessent taucht auf und will plötzlich nur 30€ zahlen. Mehr, als ein Vorhandensein und einen evtl. Abholtermin zu bestätigen, habe ich aber nicht getan. Sicher, nicht die feine englische Art, es an jemanden anderen zu verkaufen, aber es ist ebay Kleinanzeigen - wer zuerst kommt, mahlt zuerst, aus o.g. Gründen.

Kann der Interessent hier tatsächlich irgendwelchen Schadensersatz geltend machen? Auch wenn es noch so abwegig ist, wegen 50€ jetzt einen Anwalt zu beauftragen, der auch erstmal gerichtlich die Herausgabe meiner Daten bei Kleinanzeigen erwirken müsste. Danke.

Kaufvertrag, ebay Kleinanzeigen

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