Stelle im öffentlichen Dienst des Landes annehmen oder auf bessere warten?

Hallo zusammen,

stelle mir aktuell diese Frage und würde gerne ein paar Gedanken von anderen dazu hören, wobei mir klar ist, dass das eine persönliche Entscheidung ist, die ich treffen muss.

Ich habe ein juristisches Studium und möchte gerne im öffentlichen Dienst in der Verwaltung arbeiten. Der aktuelle Status ist "arbeitssuchend", was natürlich möglichst kurz so bleiben soll. Nun hab ich auf ein Stellenangebot "für mehrere Stellen, bis TV-L EG11" bei einer Landesverwaltung ein Vorstellungsgespräch gehabt und bald einen praktischen Tag (gutes Zeichen oder einfach Standard?). Vom "Befrager/Verhörer" von der Personalabteilung im Vorstellungsgespräch war ich ehrlicherweise nicht so begeistert, dachte auch, er nicht von mir, aber nun. Es geht um zwei mögliche Arbeitsbereiche, einen würde ich - Stand heute - dem anderen klar lieber machen.

Im Gespräch wurde mir gleich klargemacht, dass als Anfänger ja nur EG9b in Betracht käme (wobei die Stellenbeschreibung das so für mich nicht wiederspiegelt, Erfahrung wird dort nicht vorausgesetzt, aber naja). Ich dachte erstmal, okay als Anfänger vllt. verständlich.

Nun klang es aber auch nicht so, als könne man schnell in höhere Gruppen wechseln. Und 9b sieht für mich (noch eher Laie in dem Bereich) eher wie eine Minimum-Gruppierung aus für die Qualifikation, wobei ab EG10 ne deutliche Steigerung des Gehalts ist, im Gegenzug zu den Gehältern darunter.

Endlich zur konkreteren Frage: Ich bewerbe mich (allein schon wegen der Arbeitsagentur) natürlich noch auf andere Stellen, etwa bei der Arbeitsagentur selbst im Widerspruchsbereich. Oder kommunal. Dort sind die entsprechenden EG der Stellen (9c, IV) höher als bei 9b TVL. Ich möchte mich natürlich auch nicht unter Wert verkaufen, nur um schell einen Job zu haben, aus dem man vielleicht weniger Chance hat, in etwas besseres zu gelangen. Ich weiß aber eben auch nicht, wann/ob ich eine bessere Stelle bekäme zeitnah.

Lange Rede, unkonkrete Frage, trotzdem schon mal Danke für nette Antworten. :)

Recht
Falsche Kontonummer beim Finanzamt - Guthaben nun weg?

Hallo,

ich habe dieses Jahr das erste Mal eine Steuerrückzahlung erhalten, oder wir sollten auf jeden Fall eine bekommen - wegen Zusammenlegung der Veranlagung wegen Heirat und Kind - für das Jahr 2019.

Nun habe ich den Bescheid bekommen und nach 2-3 Tagen gemerkt, dass eine falsche / alte / für mich nicht mehr existente Kontonummer da angegeben ist und gleich mit der Finanzkasse telefoniert - die haben mir mitgeteilt: Betrag schon draussen, wird aber in dem Fall wahrscheinlich zurückgebucht und ich soll einfach ein neues Konto angeben - gesagt getan.

Jetzt 10 Tage später immer noch kein Geldeingang auf dem neuen Konto - also habe ich gestern den Tag mit Telefonieren rumgebracht und erfahren, dass das Geld nicht zurück gebucht wurde - d.h. möglicherweise ist meine damalige Kontonummer (Kündigung Feb. 2016) nun wieder neu vergeben und da ist das Geld nun scheinbar gutgeschrieben.

Sowohl die Mitarbeiter in der Finanzkasse,als auch die beim Steuerberater und bei der damaligen Bank (comdirekt) waren super freundlich - konnten aber natürlich nichts machen, da es ja nicht ihr Fehler ist und ihnen die Hände aus "datenschutzrechtlichen" Gründen gebunden sind - Verantwortungsübernahme ist in der heutigen Zeit ein rares Gut.

Was kann ich denn nun machen?

Ich habe die Bank angeschrieben und den Fall geschildert (die Kündigungsbestätigung für die damalige Kontonummer eingescannt und den Steuerbescheid mit der Ankündigung der Zahlung auf das Konto).

Wäre für lösungsorientierte Gedanken sehr dankbar.

Mfg

Myroll

"Suche nicht nach Fehlern, sondern Lösungen." (Henry F.)

Bank, Finanzamt
Unglaublich schlimmer Vermieter. Was dagegen tun?

Hallo Ihr Lieben, ich habe ein riesen grosses Problem mit meinem Vermieter und deren Eltern... Ich wohne zur Zeit knappe 2 Jahre in einer Kellerwohnung mit wenig Tageslicht.. Quasi einraumwohnung!

Die eigentlichen Vermieter mit denen ich den Mietvertrag abgeschlossen habe sind mittlerweile aus dem Haus ausgezogen mit Ihren 3 Kindern, - was es zumindest leiser im Haus macht.

Die Eltern des Vermieters wohnen im Haus über mir und sind Hauseigentümer.

Ich habe einen grossen Wasserschaden in der wohnung Trocknungsgeräte laufen 24 Std am Tag jetzt schon 14 Tage und ein Ende ist nicht in Sicht.

Der Lärm macht mir zu schaffen. Da es ein grosser Raum ist und ich keine Tür oder ähnliches habe, was den Lärm etwas dämmen kann.. Nachts die Geräte abstellen darf ich nicht (laut Aussage des Vermieters)

Als ich eine mietkürzung bzw eine Stellung einer Ersatzwohnung angesprochen habe, wurde ich vom Vermieter ( mit dem ich den Mietvertrag abgeschlossen habe) angeschrien, wenn es mir nicht passt dann soll ich doch ausziehen und wenn es zu einer mietkürzung kommen sollte, wird er dafür sorgen das ich die Differenz bezahle. Zudem meinte er mir dann sagen zu müssen das er mich fristlos kündigt.

Als mein Freund der bei mir war dann meinte das er das gar nicht darf, hat der Vermieter ihm hausverbot gegeben.

Sollte er meinen Freund im Hof auf der Kamera sehen ruft er sofort die Polizei. Und es wurden ihm Schläge angedroht

Auch die Eltern des Vermieters standen dabei und haben nichts gesagt. Ist ja klar, das man gegen den Sohn kein schlechtes Wort sagt, zumal die Sprach Barriere bei den Eltern da ist, da sie wenig Deutsch verstehen bzw sprechen.

Problem ist, daß wir auf dem Hof eine Kamera haben, wovon ich aber nicht in Kenntnis gesetzt wurde.. Es ist auch kein Hinweis angebracht dass dort Kamera überwacht wird.

Die Kamera filmt nicht nur den Hof sondern auch die anliegende Straße, über die man gehen muss wenn man ins Haus möchte. Der Vermieter (der ausgezogen ist, schaut regelmäßig auf die Kamera und sieht wer ein und ausgeht... Und sieht auch wann ich zuhause bin und wann nicht)

Da ich keine Klingel habe (einfache kellertür) wird jetzt ständig bei mir geklopft und ich soll die tür aufmachen, der Vater des Vermieters steht ständig vor meiner Tür, wenn ich nicht öffne wird rumgebruellt und Theater gemacht, wenn ich aufmache, will er wissen ob ich alleine bin. Und schon steht er in meiner Wohnung und schaut sich um. Das darf er doch gar nicht. Zudem war er schon zweimal in meiner Wohnung obwohl ich nicht zuhause war. Er hat einen 2 Schlüssel

Mittlerweile habe ich nur noch schiss das er oder sein Sohn vor der Tür stehen und wieder Theater machen. Ich will einfach nur meine Ruhe haben. Wenn mein Freund zu mir kommen soll dann soll er doch bitte 160 Euro pro Monat bezahlen. Das geht doch nicht! ? Meine Beziehung kann doch wegen sowas nicht kaputt gehen? Ich fühle mich total gestalket und nicht mehr sicher. Nach einer neuen Wohnung suche ich schon ist aber nicht so einfach.

Mietrecht, wohnung
Online Abo Widerrufen?

Hallo Community,

ich habe nach einer 7-tägigen Testphase ein online Abo abgeschlossen. Die Testphase beendete sich von selbst. Ich habe Ihn dann kostenpflichtig aktiviert.

Es handelt sich um eine Software:

https://www.mantella.nl/ - https://www.dropshiptool.de/

(Die beiden Seiten gehören zueinander)

Nun habe ich den Support darum gebeten, meinen Vertrag zu widerrufen und zu stornieren.

Grund: Ich bin mit der Software ganz und gar nicht zufrieden!

Deren Antwort lautet:

Leider können wir kein Geld zurückgeben. Sie sind seit einem Monat aktiv und hatten die Möglichkeit, das Programm ordnungsgemäß zu testen (7 Tage Probezeit).

Sie haben von uns eine funktionierende Software und Unterstützung erhalten.

Über Ihr Account unter "My Information" können Sie Ihr Abonnement direkt kündigen. Es wird keine neue Rechnung verschickt. 

Laut Google habe ich sehr wohl ein Widerrufsrecht. Aber ich frage lieber noch mal euch. Außerdem war nirgendwo erkenntlich, dass ich den Vertrag nicht widerrufen kann / darf.

Die monatliche Gebühr beträgt 30,00€. Und ich habe 154,00€ anzahlen müssen. Nun bekomme ich keinen Cent. Ich würde mich über eure Ratschläge oder evtl. Rechtslage freuen.

Bezahlt wurde es mit Klarna ohne Kundenkonto. Klarna Online Banking wurde genutzt. Gibt es eventuell die Möglichkeit das Geld zurück zu ziehen?

Liebe Grüße

Bank, Online, Recht, Abo, Abonnement, Stornierung, Widerruf
Schenkung Elternhaus - Auszahlung Geschwister?

Meine Eltern ( beide ca. 65 Jahre alt ) wollen ihr Einfamilienhaus, ca. 500 qm2 Grundstück zu Lebzeiten verschenken. Wert der Immobilie: ca. 1,1 Mio, nach Abzug Wohnrecht / Nießbrauch bleiben noch 800.000 € übrig. Da das Grundstück zu 50 % auf beide Elternteile aufgeteilt wurde, können diese jetzt zu je 400.000 € verschenken und bleiben damit im Freibetrag von 400.000 € / Kind. Somit schenkungssteuerbefreit.

Ich habe als Bruder 2014 bereits von meinen Eltern ein Grundstück  vererbt bekommen und darauf ebenfalls ein Einfamilienhaus gebaut. Dieses ist in den letzten Jahren enorm an Wert gestiegen. Ca. 1400 € Wertsteigerung / pro qm2. Grundstücksgröße ca. 520 qm2. Damaliger Wert: ca. 350.000 nur Grundstück, heutiger Wert ca. 1,5 Mio inkl. Einfamilienhaus.

Mein Bruder hat vor 3 Jahren bereits eine Eigentumswohnung vererbt bekommen. Hieraus erhält er seither auch die Mieteinnahmen. Eine zweite Eigentumswohnung steht noch zur Schenkung aus.

Wie sieht es mit der Auszahlung an den jeweiligen Bruder aus, da das Grundstück von 500 qm2 natürlich einen höheren Wert hat als die noch zu verschenkende Eigentumswohnung.

 2014: Bruder 1 erhält 520 qm2 Grundstück zum Bau eines Einfamilienhauses, Wert: 350.000 €

2019: Bruder 2 erhält Eigentumswohnung und seither auch die Mieteinnahmen, Wert ca. 200.000 €, Mieteinnahmen ca. 600 €/ Monat.

 

Nun Offen:

1.   Schenkung 500 qm2 Grundstück mit Nießbrauch für Eltern im Elternhaus, Wert ca. 1,1 Millionen, nach Abzug Wohnrecht: 800.000 €.

 2.   Schenkung Eigentumswohnung Nr. 2, Wert ca. 300.000 € inkl. Mieteinnahmen, ca. 600 €/ Monat.

 Wie ist hier zu verfahren mit Ausgleichszahlungen an die jeweiligen Brüder je nach dem wer das höherwertige Grundstück oder die Eigentumswohnung erhält? Zu bedenken ist, dass Bruder 2 bereits Mietzahlungen erhält, Bruder 1 bereits 2014 das Grundstück 1 erhielt.

 

Vielen Dank.

Erbschaft, schenkung

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