Dachaufstockung absetzbar?

2 Antworten

Schaffung neuen Wohnraumes

Der neue Wintergarten, ein zusätzlicher Balkon, der Ausbau des Dachgeschosses oder der Umbau einer Garage zum Wohnzimmer – erweitert sich durch Anbau, Ausbau oder Umbau eines Gebäudes die Nutzfläche, so sind die Kosten steuerrechtlich Herstellungskosten. Alles, was erst durch bauliche Maßnahmen zum Wohnraum wird, gilt als Herstellungskosten – und wird genau wie Sanierungskosten abgeschrieben.

man muß sämtliche Rechnungen und Nachweise der Baukosten in die Steuererklärung beifügen und die Kosten dafür in Anlage V auf Seite 2 eintragen.

Seit Anfang August 2019 dürfen private Investoren fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neu geschaffenen Mietwohnung zusätzlich bei der Steuer geltend machen – und zwar im Jahr der Anschaffung beziehungsweise Herstellung der Immobilie sowie in den drei Folgejahren. Diese Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau darf parallel zur regulären linearen Abschreibung von zwei Prozent genutzt werden.

tellerchen  30.11.2021, 19:24

fällt mir gerade noch ein...hier in NRW...ist eine Dampfschutzfolie vorgeschrieben, also alle Dachpfannen erst runter... hatte auch überlegt... aber das war mir dann doch zuteuer...ist seit ein paar Jahren hier Pflicht...ich habe Deckendämmung... Dach ist bei mir ungedämmt...hatte nicht gemacht... wegen marderbesuch...das kann teuer werden... wenn der wieder alles rauswühlt...

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tellerchen  30.11.2021, 19:36
@tellerchen

würde dir empfehlen mit Glaswollendämmung...ein Nachbar hat sich Styroporkügelchen reinpusten lassen... der hat jetzt Ärger im Treppenhaus...Schimmelbefall durch temperaturunterschiede am Dach..hatte oben im Giebel Kondensauslassgitter durch die Aussenwand gemacht... seitdem kein Schimmel mehr

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Das hängt extrem davon ab was mit dem DG passieren soll. Steht es weiter leer? Wird es vermietet? Oder wird es selbst genutzt?