Verlustvortrag und Arbeitsbeginn?

2 Antworten

  1. Ja (Steuererklärungen für 2018, 2019 und 2020)
  2. (Verluste für 2018, 2019 und 2020) + Einkommen 2021 = neue Verluste

Du mußt alle Einkommensteuererklärungen für alle Jahre nacheinander korrekt abgeben.

"der angesammelte Verlust aus den Studienjahren mit meinem Jahreseinkommen aus 2022 verrechnet wird" funktioniert nicht.

  1. Ja.
  2. Ja.
  3. (ohne weitere Numerierung): Nein.
  4. (ohne weitere Numerierung): Das spielt keine Rolle.