Kündigung nach 78 Wochen Krankschreibung und weiterhin nicht im gleichen Beruf arbeitsfähig?

3 Antworten

Dann werdet ihr euch wohl per Aufhebungsvertrag trennen, oder dein AG schreibt dir aus den Gründen das du den Job nicht mehr machen kannst eine Kündigung, du solltest dich dann beruflich umorientieren oder dich erst einmal Arbeitslos melden

Was passiert, wenn die 78 Wochen rum sind und mein Arbeitgeber keine angemessene Arbeit für mich findet?

Dann kann er problemlos die Kündigung aussprechen und Du fällst dann ins ALG I .... Du solltest zusätzlich einen Antrag auf GdB Stellen, soweit dies noch nicht geschehen ist.

dann wirste Harzler...ein Auffanggesetz zur Absicherung für langjährig krankheitsbedingte Arbeitnehmer... die zwar Ihren Job noch haben ... aber diesen nicht mehr ausüben können...gibt es nicht...damals wie heute eine Gesetzeslücke... wenn man zu gesund für eine Rente...aber zu krank zum arbeiten ist... fällt man in Hartz4... nach 5 Jahren und unzähligen OP bin ich damals wieder zum AG... hatte mich gesund gemeldet... lief dann auf Gerichtverfahren und ne Abfindung drauf hinaus... da ich damals Schwerbehindert war in den 5 Jahren... hat das ewig gedauert... bis der AG mich loswurde...lief auf ne gute Abfindung heraus... in den 3 von 5 Jahren bin ich Hartzler gewesen... trotz Vertrag... trotz Job... aber wie oben schon gesagt... es war zumindest damals vor 20 Jahren nicht gesetzlich geregelt... was mit einem "Langzeitarbeitsunfähigen" passiert...denke mal daran hat sich bis heute auch noch nix dran geändert....

noch vergessen zu erwähnen in den 3 drauffolgenden Arbeitsgerichtsjahren...bin ich vom AG freigestellt worden... bis zum Urteil... bei vollem Gehalt...vollem Weihnachtsgeld...der wollte mich da nach 5 Jahren garnicht mehr haben... also mach das beste aus deiner Kündigung... je höher die Schmerzgrenze da beim AG... je höher die Abfindung... alles gute dir...

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