Können Eltern Spielsachen verkaufen um sich zu bereichern?

1 Antwort

Zunächst mal: wenn Ihr als Großeltern den Enkel großzieht und er bei Euch wohnt, dann könnt Ihr das Kindergeld für den Enkel beanspruchen. Ebenso kann der Kinder- und Betreuungsfreibetrag auf Euch übertragen werden. Es wäre gut, wenn der Enkel auch bei Euch gemeldet ist.

Als Erziehungsberechtigte kann die Mutter in der Tat Möbel, Spielzeug oder Kleidung des Kindes verkaufen. Natürlich spricht es nicht gerade für eine gute Kommunikation und Harmonie in der Familie, wenn dies ohne Rückfrage beim Kind, das ja schon 14 Jahre alt ist und damit wohl eine eigene Meinung dazu hat, passiert.

Für Dinge, die unstrittig persönliches Eigentum des Enkels sind (z.B. persönliche Geschenke), hätte das Kind wahrscheinlich einen Herausgabeanspruch. Für Möbel und andere Gegenstände, die das Kind nur nutzte, eher nicht. Allerdings ist das ein Graubereich und wenn sich die Mutter querstellt, dürfte es sich nicht lohnen, angesichts des geringen Wertes vor Gericht zu ziehen.

Ihr solltet daher die Gelegenheit nutzen, nochmals zu prüfen, ob bei der Mutter weitere Gegenstände persönlichen Eigentums des Kindes sind, die der Enkel haben möchte. Diese werden dann beansprucht und nach Herausgabe durch die Mutter dem Enkel übergeben.