Stromrückzahlung Pfändbar?

2 Antworten

Die Rückzahlung von Energiekosten kann nur dann pfändungsfrei gestellt werden, wenn die dir auf den Bezug von Sozialleistungen angerechnet wird. Ansonsten gilt die Rückzahlung als Einkommen und ist somit auch pfändbar. Deinen Gedankengang kann ich durchaus nachvollziehen, aber es hätte ja auch so sein können, dass man den Versorger indirekt zum Sparen nutzt.
Du hättest nach Erhalt der Abrechnung am besten gleich die Verrechnung des Guthabens mit den zukünftigen Abschlägen beantragen sollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter
Die Rückzahlung kommt von pfändungsfreien Geldern somit muss es doch frei gegeben werden so das wir darüber verfügen können?

Nein ..... Hinsichtlich Kontopfändung gilt ..... alles was über den pfändungsfreien Betrag hinaus auf dem Konto eingeht ist auch pfändbar.

Also lässt man derlei Rückzahlungsansprüche nicht auszahlen, sondern bezahlt im Folgejahr geringere Abschläge.