BAföG bekommen obwohl man zuhause lebt?
Hallo ihr lieben.
ich bin 17 Jahre alt und mache eine Ausbildung zur Kinderpflegerin. Heisst ich verdiene auch nix, da das eine schulische Ausbildung ist, die nicht bezahlt wird.
Ich lebe alleine mit meinem Vater und meinem Bruder zusammen.
Mein Vater hat seinen Job bekommen und bekommt nun Arbeitslosen geld und mein bruder arbeitet auch nichts.
sprich es ist ziemlich schwer über die runden zu kommen. Da ich keine klare Antwort im Internet gefunden habe frage ich nun hier und hoffe jemand von euch kann mir weiter helfen:
kann ich trotzdem Bafög beantragen oder geht das wirklich nur wenn ich ausgezogen bin?
2 Antworten
Bei einer Ausbildung bei bestimmten sozialen Berufen (Erzieherin, etc.) besucht man in den ersten zwei Jahren in Vollzeit eine Schule. In dieser Zeit bekommt man häufig keine Ausbildungsvergütung. Deshalb kann man beim Arbeitsamt/ jobcenter einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe stellen. Voraussetzung ist ein gültiger Ausbildungsvertrag. Hier findest Du nähere Infos, wann Du eine Förderung bekommst, wenn Du noch bei den Eltern wohnst (Tabelle): Gehalt & Vergütung in der Ausbildung: Alle Infos | Ausbildung.de
Berufsausbildungsbeihilfe 2021 - Anspruch | Höhe | Dauer | Antrag (bafoeg-aktuell.de)
Förderungen für ErzieherIn (erzieherin-ausbildung.de)
Schüler-BaföG ist unter Umständen auch möglich. Das hängt davon ab, um welche Schule es sich handelt.
Du solltest also beim jobcenter und beim Amt für Ausbildungsförderung (Bafög) einen Beratungstermin machen.
Es stimmt, wenn Du noch bei den Eltern wohnst, ist eine Förderung schwierig. Hier solltest Du beim jobcenter prüfen, ob Du alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hast.
Du bist noch nicht volljährig, also hat Dein Vater sich um die Finanzen zu kümmern und Anträge zu unterschreiben.
Es ist eine komplexe Situation mit mehreren Antragsmöglichkeiten bei 3 Personen.
Ein Bafög-Antrag für Dich wäre wohl nicht verkehrt, daneben gibt es für die gesamte Familie noch
- Unterhalt der Mutter oder Unterhaltsvorschuss (falls der Bruder unter 18 ist)
- ergänzendes Hartz IV
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
In jedem Fall wäre Dein Baföganspruch vorrangig, also muss beantragt werden, bevor andere Leistungen gewährt werden.
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