Was kann mir schlimmstenfalls passieren, wenn ich als Kleinunternehmer beim Programmieren einen Fehler mache?

4 Antworten

Dann treten dieselben Folgen ein wie ohne entsprechende Versicherung oder bei höheren Einkünften.

Die Versicherungsbeiträge sind mitunter abgestuft, je nach Kundenzahl oder so, da musst Du Dich erkundigen.

Zumindest sind Kleinunternehmer nicht etwa auf die Höhe ihres Umsatzes in der Haftung begrenzt, falls Du sowas meintest.

Zwei Antworten:

Erstens gibt es für solche Fälle eine Berufshaftpflichtversicherung. Das sollte die Grundausstattung eines Softwareentwicklers sein.

Zweitens sollten Deine Geschäftsbedingungen klarstellen, wofür Du verantwortlich bist und wer für Schäden durch den Einsatz verantwortlich ist. Du definierst den aus Deiner Sicht geeigneten Softwareentwicklungsprozess. Mit anderen Worten: es muss für alle Eigenschaften (funktionale und nicht-funktionale) konkrete Anforderungen und Spezifikationen geben. Außerdem führst Du Tests durch, die dokumentiert werden. Damit hast Du eine hinreichende Absicherung für die bei weitem meisten Fälle.

Es gibt im Fall der Softwareentwicklung nur wenige Handhaben, Dich für Schäden verantwortlich zu machen - es sei denn, es handelt sich um eine Anwendung, bei der Du Anforderungen bzw. Best Practice fahrlässig ignoriert hast. Schadensforderungen dafür, dass die Software gewünschte Eigenschaften nicht besitzt, obwohl gefordert, sind viel häufiger. Das kannst Du aber durch einen soliden Anforderungs- und Testprozess weitgehend abfangen.

Welche Art von Software entwickelst Du denn überhaupt und welche Art von Schäden sind hier aus Deiner Sicht das Risiko?

Dann haftest Du voll. Man haftet auch bei einem kleinen Fehler auf den vollen Schadenersatz. Auch wenn Du an dem Auftrag nur ein paar Euro verdient hast, jedoch der Schaden in die Millionen geht, musst Du alles bezahlen. Dasselbe gilt bei einem Personenschaden. Du haftest dann mit Deinem ganzen Vermögen.

Man kann das am "Schwimmerschalterfall" plausibel machen: Da hat einer einen kleinen Schwimmerschalter von 1 Euro Wert in eine große, wertvolle Maschine eingebaut. Der Schwimmerschalter war aber schadhaft. Und die Maschine ist deshalb vollständig kaputt gegangen. Schaden: viele Millionen. Das musste dann der Lieferant des Schwimmerschalters ersetzen. So hat es das Gericht entschieden.

Du kannst Dich gegen solche Schadenersatzforderungen schützen, indem Du bei jedem Auftrag eine Obergrenze für Schadenersatzforderungen vereinbarst. Das muss also im Auftrag schriftlich mit drin stehen. Z.B. dass im Falle einer mangelhaften Leistung der Schadenersatz z.b. auf die Höhe des Honorars begrenzt ist. Dann haftest Du nur bis zu dieser Obergrenze.

Halo13219 
Fragesteller
 01.12.2021, 20:41

Danke. Und was ist, wenn ich den Schadensersatz nicht bezahlen kann? Was genau wird dann gepfändet? Welche Sachen darf ich zu Hause behalten? Habe ich dann Schulden? Oder wird nur einmalig gepfändet?

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AndiRat  01.12.2021, 20:49
@Halo13219

Wenn Du Geld auf einem Konto hast, kann das gepfändet werden. Ebenso Gold, Aktien, Schmuck, ein schickes Auto, wertvolle Gemälde.

Nicht gepfändet werden kann das, was man zu einem bescheidenen Leben braucht. Das zum Beispiel: § 811 ZPO - Unpfändbare Sachen - dejure.org Also eine Wohnungseinrichtung, Kleider, ein gebrauchter Computer, ..

Nicht gepfändet werden kann auch die angesparten Renten, Rüruprente, Riester, ... Oder das monatliche Einkommen in Höhe der Pfändungsfreigrenze ca. 1250 Euro pro Monat.

Die Schulden bleiben dann bestehen, wenn Du sie nicht zahlen kannst. 30 Jahre lang. Außer Du machst ein Insolvenzverfahren. Dann bist Du nach 3 Jahren alle Schulden los. Ist alles halb so schlimm.

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Bist du denn versichert?

Halo13219 
Fragesteller
 01.12.2021, 19:22

Nein. Eine Versicherung kann ich mir nicht leisten.

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