Privatleasing gewerblich nutzen?

2 Antworten

Was auf dem Vertrag steht, ist dem Finanzamt ziemlich egal.

Entscheidend ist die Nutzung. Bei 40 % betrieblich ist das machbar.

Für die Abzugsfähigkeit der Leasingraten ist die Vertragsgestaltung entscheidend. Da können wir (zumindest ich) Dir hier hier nur Anhaltspunkte geben. Es kommt nämlich darauf an, ob der Vertrag den Leasingerlassen entspricht, oder nur eine verkappte Finanzierung ist.

Das würde allerdings nichts daran ändern, dass die Ausgaben abzugsfähig wären, nur dass es eben wie ein Kreditkauf behandelt würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Finanzamt interessiert sich nur eingeschränkt für Formulierungen wird privat/gewerblich. Es interessiert sich eher für die tatsächliche Nutzung, denn die Steuergesetz stellen auf die tatsächliche Nutzung ab.