Hypothek aufnehmen mit z.Z. geringem Einkommen möglich?

Guten Tag,

meine Frage betrifft folgendem Sachverhalt:

Ein Ehepaar (beide Anfang 60) möchte aus familiären Gründen (Nähe zu den Kindern) eine Wohnung in einer etwas weiter entfernten Stadt erwerben. Incl. aller Nebenkosten müsste man dafür ca. 220000€ aufwenden.

Das liquides Kapital des Ehepaares beträgt z.Z. ca. 150000€. Für die restlichen 70000€ erwägt man, eine Hypothek auf die selbstgenutzte, lastenfreie ETW (Schätzwert ca. 100000€) am bisherigen Wohnort aufzunehmen. Verbindlichkeiten haben sie keine und das Schufa Score ist knapp unter 100%.

Das mögliche Problem: die Frau bezieht eine Rente i.H.v. von ca. 1100€ monatlich. Aufgrund von Corona und gesundheitlichen Problemen hatte der Mann in den beiden letzten Jahren nur ein Einkommen durch Kapitaleinkünfte von jeweils ca. 8000€. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente hat er gestellt. Ist aber auch zuversichtlich nach Corona-Ende wieder Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen zu können. Eine Monatsrate von z.B. 400€ bei 20 Jahren Laufzeit wäre aus Sicht der beiden überhaupt kein Problem. Ggf. könnte dafür auch die Eigentumswohnung am jetzigen Wohnort vermietet werden (geschätzte Mieteinkünfte ca. 400€ netto monatlich). Die Alternative zu einer Hypothek wäre ein Verkauf der jetzigen ETW, was aber alles unter Zeitdruck erfolgen müsste.

Frage: ist es unter den o. g. Voraussetzungen möglich, eine Hypothek zu erhalten?

Oder bestehen die (Hypotheken)Banken grundsätzlich auf einem monatlichen Mindesteinkommen?

Für Antworten danke im Voraus

Eigentumswohnung, Einkommen, hypothek, Immobilien, Kredit, Rentner
12 Wochen Sperrzeit bei geplatzter Jobzusage unter Vorbehalt?

Liebe Leute,

Ich hatte Mitte November ein Bewerbungsgespräch, das positiv verlief und habe eine Jobzusage zum 01.01.2022 bekommen. Schriftlich, aber unter Vorbehalt der weiteren Coronamassnahmenentwicklung. Daraufhin hatte ich zum 31.12. meinen alten Job gekündigt, dieser war auch nicht mehr tragbar. Leitende Funktion, gute Bezahlung, aber Überstunden und Überarbeitung ohne Ende.

Ende Dezember verschob sich der Beginn auf den 15.01. und ich dachte mir perfekt, 2 Wochen Urlaub. Arbeitslos oder arbeitssuchend hatte ich mich nicht gemeldet, da ich dem Staat schlicht nicht für 2 Wochen auf der Tasche liegen wollte, bzw. mir der Aufwand dafür auch einfach zu groß war.

Nun erhielt ich jedoch vor ein paar Tagen den Anruf, dass man mich aufgrund der nunmehr verschäften Coronaregeln nicht mehr einstellen könne. Kann man auch verstehen, ist ein Job im Event-Gastrobereich und ich bat den nun doch nicht Arbeitgeber mir dies nocheinmal schriftlich mitzuteilen mit den Eckdaten -wann ich mich beworben hatte - wann das Gespräch war - wann man den Anfang verschob und wann man mir warum absagte. Dieses Schreiben habe ich auch erhalten.

Nun teilte mir das Arbeitsamt vorab der entgügltigen Entscheidung jedoch mit, dass ich aus deren Sicht ganz klar aus eigenem Verschulden arbeitslos sei und somit für 12 Wochen vom Bezug des Arbeitslosengeldes gesperrt sein werde. Ich hatte jedoch gelesen, dass auch die "berechtigte Aussicht auf eine neue Anstellung" ein trifftiger Grund sei um zu kündigen.

Hat jemand von euch bereits ähnliche Erfahungen gemacht`? Wie ist es ausgegangen? Oder wie ist eure Einschätzung? Die Zustände bei dem alten Job und ein Vorgehen gegen den nun doch nicht Arbeitgeber sollen hierbei keine Rolle spielen. Ersteres ist schwer zu beweisen und zweiteres möchte ich nicht, wäre wohl auch nicht möglich, da die Zusage unter Vorbehalt war.

Danke für eure Antworten.

Arbeitslosengeld, Sozialrecht
Welche Geldanlagen von Angehörigen kann das Sozialamt im Pflegefall einfordern?

Hallo liebe Community,

folgenden Fall möchte ich schildern:

Meine Oma hat fortgeschrittene Altersdemenz und wird bald in ein Pflegeheim müssen. Sie hat eine Rente von ca. 1800 € und Ersparnisse in Höhe von 15.000 €, d.h. sie wird natürlich zunächst selbst für die Kosten aufkommen können. Allerdings sind Pflegeheime teuer und wir gehen davon aus, dass das Geld nicht allzu lange reichen wird. Wenn es soweit ist, wollen wir Unterstützung beim Sozialamt beantragen. 

Meine Oma hat keinen Ehepartner mehr und nur eine Tochter (meine Mutter), welche ein Jahresbruttoeinkommen von weit unter 100.000 € hat. Dennoch gibt es da wahrscheinlich was zu holen, nur sind wir uns nicht so sicher was genau vom Amt eingefordert werden kann.

(1) Meine Mutter hat sich vor 4 Jahren ein Haus gekauft. Sie hat es von ihren eigenen Ersparnissen gekauft und auch den noch laufenden Kredit (monatl. 400 €) zahlt sie aus eigener Tasche. Meine Oma hat sich also finanziell nicht daran beteiligt. Kann das Amt trotzdem das Haus einfordern? Es soll eigentlich die Altersabsicherung meiner Mutter sein. Sie ist schwerbehindert und wird selbst nicht ums Pflegeheim herumkommen. Eigentlich würde sich das Amt ja selbst ins Bein schießen, wenn man meiner Mutter die eigene Absicherung wegnimmt. Kann es trotzdem sein, dass meine Mutter das Haus aufgeben muss? Wenn ja, wie kann sie sich davor schützen?

(2) Als ich (Enkelin) 5 Jahre alt war (Jahrgang 97) hat meine Oma für mich einen Bausparer abgeschlossen. In diesen hat sie gut 18 Jahre monatlich eingezahlt. Auszahlen lassen habe ich mir die knapp 8.000 € erst vor kurzer Zeit. Ich weiß, dass Schenkungen bis zu 10 Jahren rückwirkend eingefordert werden können, aber der Bausparer fällt ja zum Teil außerhalb dieses Zeitraums. Oder zählt hier nur der Zeitpukt der Auszahlung? Ich habe schon viel gelesen zu Sparbüchern von Enkeln, die vom Amt eingefordert wurden, aber wie sieht es mit Bausparern aus? Gelten diese grundsätzlich als Schenkung?

(3) Je mehr die Demenz ihren Lauf nimmt, umso häufiger holt meine Oma Geld von der Bank ab. Dabei handelt es sich oft um mehrere Hundert € pro Woche, denn sie kann sich nicht daran erinnern. Das Geld ist immer in bar; Überweisungen kann sie schon lange nicht mehr machen, da sie nicht mit den Automaten zurechtkommt. Sie verstaut das Geld entweder bei sich zu Hause oder schiebt es meiner Mutter und mir in die Tasche. Auch wenn wir beharren, dass sie es lieber selbst behalten soll, hat sich mitlerweile eine beachtliche Barsume angesammelt. Können solche Schenkungen auch rückwirkend eingefordert werden? Denn solange es nicht auf einem anderen Konto auftaucht, könnte meine Oma das Geld ja theoretisch einfach ausgegeben haben.  

Das war jetzt recht lange aber ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Danke schonmal für die Unterstützung!

Pflegekosten, Angehörige, Sozialamt
Wie die Wertermittlung vom Airdrop für die Steuererklärung erfassen?

Hallo liebe Gemeinde,

wer das BMF kennt weiß wie unübersichtlich die Lage zum Thema Airdrop und staking ist. Ein endgültiges Schreiben soll angeblich dieses Jahr nun kommen.

Ich habe im letzten Dezember einen Airdrop an $VPAD erhalten. Nun ist mein Problem, dass ich nicht weiß, ob der Airdrop Steuerfrei ist oder nicht.

Die Höhe der Tokenmenge beim Airdrop ist von der Aktivität auf social Media abhängig gewesen. Hier stellt sich die Frage ob Anschaffungskosten bestanden oder nicht. Da wir aktiv seien sollten war dies doch nicht unentgeltlich oder irr ich mich? Viele aus der Community sind nämlich der Meinung das der Airdrop Steuerfrei ist.

Und FALLS der Airdrop Steuerpflichtig ist, wie sieht die Gewinnermittlung aus. Laut BMF soll man den Kurspreis zum "Zeitpunkt der Verteilung" angeben. Das Problem hierbei ist, dass am 20.12 die Menge die man erhält auf dem Dashboard zunächst zu sehen war man aber noch nicht auf seine Wallet übertragen konnte. Dabei gab es noch keine Exchange mit einem Preis. Es war lediglich bekannt, dass der Startpreis 0,04$ beträgt.

Am 22.12 war der Token auf exchanges erhältlich und sofort bei ca. 1-5 $... gleichzeitig konnte man seinen Airdrop auf seine Wallet übertragen.

Ich habe den Token erst eine Woche Später auf meine Wallet übertragen, da war der Token bei 1$.

Hier gibt es nun die Problematik mit der Definition. Ist mit dem Zeitpunkt der Verteilung der Tag gemeint an dem die Tokens auf meinem Dashboard zu SEHEN waren und ich sie verbindlich erhalten werde bzw. sie indirekt in meinem Besitz lagen aber noch nicht übertragbar waren. Oder der als ich die Tokens auf meine Wallet übertragen habe. Reminder: Bei Aktienerben zählt für die Erbschaftssteuer der Kurs am Tag des todes des Erlassers auch wenn man zu dem Zeitpunkt keinen Zugriff auf die Aktien hat.

Und noch ein kleiner Hinweis falls es relevant ist für meinen Fall: Bin seit 07/21 Einzelunternehmer(Kleinunternehmer§19) aber mit minimalen Profiten (vor dem Airdrop).

Danke für die die sich Mühe machen Übersicht in diesem Komplizierten Fall zu schaffen :)

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, cryptowährung, Kryptowährung

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