Welchen Steuerfreibetrag hat eine?

1 Antwort

Nein, da der Grundfreibetrag bei der Berechnung der Lohnsteuer bereits berücksichtigt wird. Erfolgt diese Berechnung nach Steuerklasse III, so werden die Grundfreibeträge beider Elternteile bereits berücksichtigt.

Die Kinder werden über das Kindergeld berücksichtigt. Bei der Steuerveranlagung wird automatisch geprüft, ob der Kinderfreibetrag zu einer höheren Steuerentlastung führt als die Summe an Kindergeld, die man erhalten hat. Ist dem so, so kommt es zu einer Erstattung, allerdings natürlich unter Anrechnung des bereits erhaltenen Kindergelds.

Weitere Erstattungen können sich aus Werbungskosten ergeben, wenn diese über 1.000 € betragen, aus Spenden oder außergewöhnlichen Belastungen, wenn diese höher ausfallen als der zumutbare Eigenanteil.

Danke

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