Darf ich ein Fahrrad, welches mehrere Monate [!] lang angeschlossen an der Straßenlaterne rumsteht und schon halb kaputt, ist mitnehmen?


27.11.2021, 14:37

Falls jemand irgendwelche rechtlichen Verweise angeben kann, wo man sich dazu genauer informieren kann wäre das auch spannend!

4 Antworten

Da würde mir noch einiges andere einfallen. Autos, Häuser, Sperrgut, Altkleider und so weiter.

Es könnte aus meiner Sicht auch anders geregelt sein, aber es ist in Deutschland und wohl fast überall so geregelt, dass das Strafgesetz keinen Unterschied macht, ob der Eigentümer die Sache noch braucht und/oder pfleglich behandelt oder nicht.
Wenn man sie entwendet (und genau das ist, was du überlegst) ist es Diebstahl.

Also ein klarer Fall von § 242 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

Entscheidend ist, dass du eine fremde Sache wegnimmst. Auf den Zusand der Sache kommt es nicht an.

Nicht ganz unwichtig bei denen Überlegungen ist auch, dass die Grenze zum schweren Diebstahl (§ 243 StGB) ziemlich nah ist.

BGB§ 958 Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen

(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.

(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.

Korrekt. Die Frage ist aber, ab welchem Punkt man eine Sache als herrenlos betrachtet. Ein abgeschlossenes Fahrrad wegzunehmen fände ich problematisch.

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Nein, nur wenn es deine Fahrräder sind.
Fremdes Eigentum zu entwenden nennt man immer noch Diebstahl, egal wie lange die dort verschlossen stehen und vor sich hin rosten.

Natürlich nicht, denn sie gehören Dir nicht. Wie kommt man auf sowas?

Geh zur nächsten Fundsachenversteigerung und ersteigere Dir dort Deine Fahrräder!