Besteuerung bei Haupteinkommen im EU-Ausland und Nebeneinkünfte in D?

1 Antwort

aber einen kleinen Nebenjob (online) in D

Eine sehr ausführliche Beschreibung.

Da leider genaue Angaben fehlen, ja, vermutlich eine EÜR zur Einkommensteuererklärung, eine Umsatzsteuererklärung udn bei der Einkommensteuer wird die Tätigkeit im Ausland beim Progressionsvorbehalt mitgerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
VintageSonja 
Fragesteller
 03.12.2021, 09:24

hallo, danke für die antwort. ich habe einen online shop, und ein (neben-)gewerbe in D angemeldet. ab 2022 bin ich hauptberuflich im ausland angestellt, möchte aber den online shop weiter betreiben, da ich meine zeit zwischen auslands- und heimaufenthalt aufteile.

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wfwbinder  03.12.2021, 10:00
@VintageSonja

Na gut, nun können wir komplett neu anfangen, denn nun ist es ein Sachverhalt (warum eigentlich nicht gleich?).

Hauptwohnsitz sagt, es gibt auch einen Wohnsitz im Beschäftigungsland.

Also in beiden Ländern unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Leider steht das Land nicht dabe (warum eigentlich die Frage nach genauen Auskünften, mit ungenauen Angaben?)i, um völlige Sicherheit zu haben, aber in Sachen gewerblichen Einkünften sind die Einkünfte in allen DBAs sehr ähnlich geregelt.

Also Anstellung im anderen Land, Gewerbe hier. In beiden Ländern für das Einkommen des jeweils anderen Landes der Progressionsvorbehalt.

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