Steuererklärung und Versteuerung nach Rückkehr aus Singapur?

1 Antwort

  Seit dem 15.9.2016 bin ich wieder in DE gemeldet und arbeite seit dem 1.10.2016 bei einer deutschen Firma

DAmit bist Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und es ist (wegen des Zuzugs im laufenden Jahr) ein Fall der Zuzugbesteuerung.

  was passiert mit dem Gehalt, dass ich in 2016 in Singapur verdient und bereits versteuert habe? Meine WISE Software zwingt mich dazu dies anzugeben

Erstmal gar nichts. Das ist in Singapur steuerpflichtig udn wie Du schon gesagt hast, versteuert. In Deutschland ist es gem. Art. 15 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen Singapur und "D" steuerfrei.

Gem. § 32 b, Abs. 1 Nr. 2 unterliegt es aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, Du bekommst für Deine Einkünfte, die Du von Oktober bis Dezember bezpogen hast, nicht fast die ganze Steuer zurück, sondern für die Berechnung des Steuersatzes wird Dein Einkommen aus Singapur berücksichtigt. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986